Kurz zusammengefasst: „Referendar“ ist kein einheitlicher Status. Ob Sie Beihilfe bekommen und sich privat versichern können, hängt davon ab, ob Sie den Vorbereitungsdienst als Beamter auf Widerruf oder in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis absolvieren. Das regelt Ihr Bundesland. Ein Blick in die Ernennungsurkunde oder die Einstellungsunterlagen klärt die Frage. Allgemeines zu Anwärtertarifen und zur Öffnungsaktion steht im Ratgeber PKV für Beamtenanwärter. Hier geht es um die Unterschiede zwischen Lehramts- und Rechtsreferendariat und um die Zeit danach.
Lehramtsreferendare: meist Beamte auf Widerruf
Angehende Lehrkräfte werden für den Vorbereitungsdienst vielfach zu Beamten auf Widerruf ernannt, etwa in Nordrhein-Westfalen. Das Merkblatt des Landes Nordrhein-Westfalen (Stand Juli 2021) hält fest: Als Beamtin oder Beamter auf Widerruf sind Sie für die Dauer des Vorbereitungsdienstes sozialversicherungsfrei, und der Abschluss einer Krankenversicherung ist dringend angezeigt. Rechtsgrundlage für die Versicherungsfreiheit ist § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V.
Als Beamter auf Widerruf mit Anwärterbezügen erhalten Sie in der Regel Beihilfe nach dem Recht Ihres Landes. Beim Bund ist das in § 2 BBhV geregelt, der Anwärterbezüge ausdrücklich nennt. Sie können dann wählen:
- PKV mit Beihilfe: Sie versichern nur die Restkosten, häufig in einem Ausbildungs- oder Anwärtertarif. Über die Öffnungsaktion werden Sie auch mit Vorerkrankungen aufgenommen, wenn der Antrag binnen sechs Monaten nach der Verbeamtung eingeht.
- Freiwillige GKV: Den Arbeitgeberzuschuss nach § 257 Abs. 1 SGB V erhalten nur Beschäftigte, die allein wegen Überschreitens der Versicherungspflichtgrenze versicherungsfrei sind, Beamte also nicht. Einen Zuschuss zahlen nur Länder mit pauschaler Beihilfe, und diese Entscheidung ist unwiderruflich, siehe Öffnungsaktion der PKV für Beamte.
Absolvieren Sie den Vorbereitungsdienst nicht im Beamtenverhältnis, gibt es keine Beihilfe nach den Beamtenregeln. Klären Sie dann mit der Einstellungsbehörde, wie Sie versichert sind. Zur weiteren Laufbahn lesen Sie den Ratgeber PKV für Lehrer.
Rechtsreferendare: in Bayern gesetzlich pflichtversichert
Im juristischen Vorbereitungsdienst kann es anders aussehen. In Bayern etwa stehen Rechtsreferendare laut Hinweisen des Oberlandesgerichts Bamberg (Stand Mai 2026) in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis. Sie sind gesetzlich in der Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung versichert, und eine Befreiung von der Versicherungspflicht ist nicht möglich. Eine PKV als Vollversicherung kommt für diese Zeit also nicht in Betracht.
Andere Länder können das anders regeln. Maßgeblich ist das Juristenausbildungsrecht Ihres Landes. Wer Rechtsreferendar im Beamtenverhältnis auf Widerruf ist, wird behandelt wie oben beschrieben.
Was ist eine Anwartschaft, und wann lohnt sie sich?
Mit einer Anwartschaftsversicherung sichern Sie sich gegen einen eigenen Beitrag das Recht, später ohne neue Gesundheitsprüfung in einen Tarif zu wechseln. Für die Öffnungsaktion ist wichtig: Eine bestehende Anwartschaft schließt die spätere Aufnahme zu den erleichterten Bedingungen beim selben Versicherer laut PKV-Verband nicht aus. Nimmt dieser Versicherer an der Öffnungsaktion teil, gilt der Anspruch aber nur bei ihm. Prüfen Sie deshalb vor dem Abschluss, ob der Versicherer teilnimmt und welche Bedingungen er für den späteren Wechsel vorsieht.
Was passiert nach dem Referendariat?
In Nordrhein-Westfalen etwa endet das Beamtenverhältnis auf Widerruf laut Merkblatt mit dem Bestehen der Staatsprüfung. Danach gibt es drei typische Wege:
- Verbeamtung auf Probe (Lehrkräfte) oder Ernennung zum Richter auf Probe: Der Anwärtertarif wird auf einen regulären Beihilfetarif umgestellt. Waren Sie im Referendariat gesetzlich versichert, beginnt laut PKV-Verband mit der Verbeamtung auf Probe eine neue Sechs-Monats-Frist für die Öffnungsaktion. Richter mit Beihilfeanspruch sind ausdrücklich einbezogen.
- Anstellung als Arbeitnehmer: Liegt das Gehalt unter der Versicherungspflichtgrenze (2026: 77.400 €), werden Sie gesetzlich versicherungspflichtig. Darüber können Sie privat versichert bleiben und erhalten einen Arbeitgeberzuschuss, siehe Arbeitgeberzuschuss zur PKV.
- Selbstständigkeit, etwa als Rechtsanwalt: Sie wählen zwischen freiwilliger GKV und PKV, siehe PKV für Freiberufler.
Entfällt die Beihilfe, weil Sie aus dem Beamtenverhältnis ausscheiden, und wechseln Sie innerhalb von sechs Monaten in einen leistungsähnlichen Tarif Ihres Versicherers, bleibt die Begrenzung des Risikozuschlags aus der Öffnungsaktion bestehen. Den Wechsel innerhalb des Versicherers regelt außerdem § 204 VVG.
So helfen wir
Als Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO, nicht an einen Versicherer gebunden, klären wir mit Ihnen, welcher Status für Ihr Referendariat gilt, und vergleichen Anwärtertarife und Anwartschaften aus über 400 Tarifen. Dabei achten wir auf die Umstellung nach dem Vorbereitungsdienst. Kostenlos und unverbindlich, Rückmeldung in der Regel innerhalb von 48 Stunden. Wer noch studiert, findet Hinweise im Ratgeber PKV für Studenten.