Kurz zusammengefasst: Mit der Einschreibung an einer Hochschule beginnt für die meisten Studierenden die gesetzliche Krankenversicherung, entweder beitragsfrei über die Eltern oder als eigenes Mitglied. Wer bisher privat versichert war, kann das bleiben, muss dafür aber rechtzeitig eine Befreiung beantragen. Diese Entscheidung bindet Sie für das ganze Studium und sollte deshalb gut durchgerechnet werden.
Wie sind Studierende krankenversichert?
Familienversicherung bis 25
Kinder gesetzlich versicherter Eltern sind während Schule, Ausbildung oder Studium bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres beitragsfrei familienversichert (§ 10 Abs. 2 Nr. 3 SGB V). Ein gesetzlicher Pflichtdienst verlängert diese Grenze um die Dienstzeit, ein Freiwilligendienst um höchstens zwölf Monate. Voraussetzung ist, dass Ihr regelmäßiges Gesamteinkommen ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nicht übersteigt. Bei einem Minijob gilt die Geringfügigkeitsgrenze.
Die Familienversicherung ist ausgeschlossen, wenn der mit Ihnen verwandte Elternteil privat versichert ist, regelmäßig mehr verdient als der gesetzlich versicherte Elternteil und sein Einkommen über einem Zwölftel der Versicherungspflichtgrenze im Monat liegt (§ 10 Abs. 3 SGB V).
Studentische Pflichtversicherung
Wer nicht familienversichert ist, wird mit der Einschreibung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule versicherungspflichtig (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V), grundsätzlich bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres. Darüber hinaus nur, wenn die Art der Ausbildung oder familiäre oder persönliche Gründe das rechtfertigen.
Wie funktioniert die Befreiung von der Versicherungspflicht?
Nach § 8 Abs. 1 Nr. 5 SGB V werden Studierende auf Antrag von der Versicherungspflicht befreit. Den Antrag stellen Sie innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei einer gesetzlichen Krankenkasse. Sie brauchen dafür den Nachweis einer privaten Krankenversicherung. Die Befreiung kann nach § 8 Abs. 2 SGB V nicht widerrufen werden.
Laut Barmer besteht die Befreiung, solange Sie Ihr Studium ununterbrochen fortführen. Schließt sich der Master direkt an den Bachelor an, bleibt sie bestehen. Liegt zwischen beiden mehr als ein Monat, endet sie. Klären Sie Sonderfälle wie einen Fachwechsel vorab mit Ihrer Krankenkasse.
Wichtig: Die Befreiung betrifft nur die Versicherungspflicht als Student. Nehmen Sie neben oder nach dem Studium eine versicherungspflichtige Beschäftigung auf, werden Sie darüber wieder gesetzlich versichert.
Wann ist die PKV im Studium sinnvoll?
Kinder von Beamten
Kinder von Beamten sind bei der Beihilfe berücksichtigungsfähig, solange für sie ein Familienzuschlag gezahlt wird (§ 4 Abs. 2 BBhV). Beim Bund erstattet die Beihilfe für Kinder 80 % der Kosten (§ 46 BBhV), versichert wird nur der Rest. Das ist meist deutlich günstiger als die studentische Pflichtversicherung. Die Länder haben eigene Beihilferegeln.
Bedenken Sie aber: Entfällt die Berücksichtigungsfähigkeit, etwa mit 25, entfällt auch die Beihilfe. Dann brauchen Sie einen Tarif, der 100 % der Kosten abdeckt, und zahlen entsprechend mehr. Wegen der Befreiung ist der Weg zurück in die studentische Pflichtversicherung versperrt. Rechnen Sie deshalb ehrlich, wie lange Ihr Studium voraussichtlich dauert.
Kinder privat versicherter Eltern
Ist eine Familienversicherung wegen § 10 Abs. 3 SGB V ohnehin ausgeschlossen, stehen Sie vor der Wahl zwischen eigener studentischer Pflichtversicherung und dem Verbleib in der PKV. Der Vorteil der PKV: Sie behalten Ihren bestehenden Vertrag mit seinen Leistungen ohne neue Gesundheitsprüfung. Der Nachteil: Der Beitrag richtet sich nicht nach Ihrem Einkommen.
Wann eher nicht?
Wer beitragsfrei familienversichert sein kann, fährt damit in der Regel am günstigsten. Auch bei einem langen Studium ohne Beihilfeanspruch oder bei Vorerkrankungen spricht viel für die GKV. Die Grundsatzfrage beantwortet unser Ratgeber Lohnt sich die private Krankenversicherung?
Was sind Ausbildungstarife?
Viele private Krankenversicherer bieten für Studierende und Auszubildende eigene Ausbildungstarife mit niedrigerem Beitrag an. Die Bedingungen unterscheiden sich stark. Achten Sie vor allem auf:
- Umstellungsrecht: Können Sie nach dem Studium ohne neue Gesundheitsprüfung in einen regulären Tarif wechseln, und zu welchem Beitrag?
- Laufzeit und Altersgrenze: Bis wann gilt der Ausbildungstarif, und was passiert bei einem längeren Studium?
- Leistungen: Ambulante und stationäre Erstattung, Zahn, Psychotherapie und Auslandsschutz, etwa für ein Auslandssemester.
- Beihilfekonformität: Bei Beamtenkindern muss der Tarif zum Beihilfesatz passen und beim Wegfall der Beihilfe aufgestockt werden können.
Wer BAföG erhält, bekommt nach § 13a Abs. 3 BAföG auch als privat Versicherter unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschlag zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Was passiert nach dem Studium?
Mit einer Anstellung unter der Versicherungspflichtgrenze (2026: 77.400 € im Jahr) werden Sie gesetzlich pflichtversichert. Verdienen Sie darüber, machen Sie sich selbstständig oder werden Sie verbeamtet, können Sie privat versichert bleiben. Angehende Beamte sollten die Öffnungsaktion der PKV kennen, siehe PKV für Beamtenanwärter und Referendare. Für Medizinstudierende lohnt ein Blick auf PKV für Ärzte. Wer zunächst gesetzlich versichert ist und später wechseln möchte, kann mit einer Anwartschaftsversicherung seinen heutigen Gesundheitszustand sichern.
So helfen wir
Als Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO, nicht an einen Versicherer gebunden, prüfen wir mit Ihnen, ob die Befreiung in Ihrer Situation sinnvoll ist, und vergleichen Ausbildungs- und Beihilfetarife aus über 400 Tarifen. Dabei achten wir besonders auf den späteren Wechsel in den regulären Tarif. Kostenlos und unverbindlich, Rückmeldung in der Regel innerhalb von 48 Stunden. Die dreimonatige Befreiungsfrist läuft ab Beginn der Versicherungspflicht, melden Sie sich deshalb frühzeitig.