Kurz zusammengefasst: Mit der Ernennung zum Beamten auf Widerruf beginnt nicht nur die Ausbildung, sondern auch eine wichtige Frist. Wer die Öffnungsaktion der PKV nutzen möchte, muss innerhalb von sechs Monaten einen Antrag stellen. Danach entscheiden die Versicherer wieder nach normaler Gesundheitsprüfung. Gerade mit Vorerkrankungen sollten Sie diese Frist nicht verstreichen lassen.
Haben Beamtenanwärter Anspruch auf Beihilfe?
In der Regel ja. Beim Bund sind Beamtinnen und Beamte nach § 2 BBhV beihilfeberechtigt, wenn ihnen Bezüge zustehen, ausdrücklich auch Anwärterbezüge. Ausgenommen sind Dienstverhältnisse, die auf weniger als ein Jahr befristet sind, es sei denn, Sie sind insgesamt mindestens ein Jahr ununterbrochen im öffentlichen Dienst beschäftigt. Der Bemessungssatz beträgt beim Bund grundsätzlich 50 %, mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern 70 % (§ 46 BBhV). Die Länder haben eigene Beihilfeverordnungen.
Prüfen Sie Ihren Status anhand der Ernennungsurkunde: Nicht jeder Vorbereitungsdienst wird im Beamtenverhältnis absolviert. Ohne Beamtenstatus gibt es keine Beihilfe, und es gelten die Regeln für Angestellte.
Was ist ein Anwärtertarif?
Ein Anwärtertarif ist eine beihilfekonforme Restkostenversicherung für Beamte auf Widerruf. Er deckt den Teil der Krankheitskosten ab, den die Beihilfe nicht erstattet, sodass Sie zusammen auf 100 % kommen. Laut PKV-Verband werden Beamte auf Widerruf in der Öffnungsaktion zunächst in Tarife aufgenommen, die für sie geöffnet sind. Anwärtertarife sind in der Regel günstiger als die späteren Normaltarife, weil sie auf die Ausbildungszeit zugeschnitten sind. Leistungen, die die Beihilfe nicht vorsieht, etwa bestimmte Wahlleistungen, sichern Sie bei Bedarf über einen Beihilfeergänzungstarif ab.
Wie funktioniert die Öffnungsaktion für Anwärter?
Seit dem 1. Januar 2019 beziehen die teilnehmenden Versicherer auch Beamte auf Widerruf in die Öffnungsaktion ein. Die Bedingungen laut PKV-Broschüre (Stand Januar 2026):
- Frist: Der Antrag muss innerhalb von sechs Monaten nach der erstmaligen Verbeamtung beim Versicherer eingehen. Maßgeblich ist der Beginn des Beamtenverhältnisses, nicht der Versicherungsbeginn.
- Keine Ablehnung aus Risikogründen und keine Leistungsausschlüsse.
- Risikozuschläge sind auf höchstens 30 % des tariflichen Beitrags begrenzt.
- Erstmalige Vollversicherung: Die Aktion gilt grundsätzlich nur, wenn Sie noch keine private Vollversicherung hatten. Eine Ausnahme gilt etwa für Personen, die als Kinder über die Eltern privat versichert waren.
- Neue Chance auf Probe: Waren Sie während des Vorbereitungsdienstes gesetzlich versichert, gilt die Frist bei der Verbeamtung auf Probe erneut.
- Angehörige: Ehe- oder Lebenspartner und Kinder können ebenfalls aufgenommen werden, in der Regel innerhalb von sechs Monaten ab ihrer erstmaligen Berücksichtigungsfähigkeit bei der Beihilfe.
Nicht alle Versicherer nehmen teil, und einzelne nehmen Beamte auf Widerruf aus. Die Öffnungsaktion gilt nur für die beihilfekonforme Restkostenversicherung, nicht für Ergänzungstarife. In der Pflegepflichtversicherung wird bei Aufnahme über die Öffnungsaktion kein gesundheitsabhängiger Zuschlag erhoben. Wie eine Gesundheitsprüfung außerhalb der Aktion abläuft, erklärt der Ratgeber PKV mit Vorerkrankungen.
Was gilt bei pauschaler Beihilfe?
Einige Bundesländer bieten statt der individuellen Beihilfe eine pauschale Beihilfe an, also einen Zuschuss zum Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung. Hamburg hat sie laut PKV-Verband zum 1. August 2018 eingeführt, Berlin laut Landesverwaltungsamt im März 2020. Welche Länder sie aktuell anbieten, erfahren Sie verbindlich bei Ihrer Beihilfestelle.
Die Entscheidung ist unwiderruflich und gilt für die Dauer des Beamtenverhältnisses. Laut Entscheidungshilfe des PKV-Verbands endet die pauschale Beihilfe grundsätzlich an den Landesgrenzen, auch bei einem Wechsel zum Bund. Eine spätere Aufnahme über die Öffnungsaktion ist dann nicht möglich. Für die Pflegeversicherung gilt weiter die individuelle Beihilfe. Wägen Sie diese Entscheidung deshalb sorgfältig ab, bevor Sie sie zu Beginn des Vorbereitungsdienstes treffen.
Wie gelingt der Wechsel vom Anwärter- in den Normaltarif?
Mit der Verbeamtung auf Probe endet die Anwärterzeit, und der Anwärtertarif wird auf einen regulären Beihilfetarif umgestellt. Prüfen Sie schon beim Abschluss, ob der Tarif diesen Wechsel ohne neue Gesundheitsprüfung vorsieht und wie hoch der Beitrag danach ungefähr ist. Innerhalb Ihres Versicherers haben Sie zudem das Recht auf einen Tarifwechsel nach § 204 VVG, bei dem Gesundheitsfragen nur für Mehrleistungen zulässig sind.
Ändert sich später Ihr Beihilfesatz, etwa durch Kinder, Dienstherrnwechsel oder Pension, passen Sie den Versicherungsschutz an. Laut PKV-Verband ist keine erneute Gesundheitsprüfung nötig, wenn die Anpassung innerhalb von sechs Monaten nach der Beihilfeänderung erfolgt. Folgt auf den Vorbereitungsdienst kein Beamtenverhältnis, entfällt die Beihilfe. Wechseln Sie dann innerhalb von sechs Monaten in einen leistungsähnlichen Tarif Ihres Versicherers, bleibt die Begrenzung des Risikozuschlags aus der Öffnungsaktion bestehen. Mehr zur Absicherung im weiteren Berufsleben lesen Sie auf unserer Seite PKV für Beamte.
So helfen wir
Als Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO, nicht an einen Versicherer gebunden, vergleichen wir Anwärter- und Beihilfetarife der teilnehmenden Versicherer aus über 400 Tarifen. Wir achten auf die Bedingungen für die spätere Umstellung und behalten Ihre Sechs-Monats-Frist im Blick. Kostenlos und unverbindlich, Rückmeldung in der Regel innerhalb von 48 Stunden. Wer noch studiert, findet Hinweise im Ratgeber PKV für Studenten.