Kurz zusammengefasst: Für Lehrerinnen und Lehrer entscheidet der Status über die Krankenversicherung. Wer verbeamtet ist, erhält Beihilfe vom Dienstherrn und ergänzt sie mit einem Restkostentarif der PKV. Wer angestellt ist, wird wie jeder andere Arbeitnehmer behandelt: Die PKV steht nur offen, wenn das Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Die Beihilferegeln unterscheiden sich von Land zu Land.
Verbeamtet oder angestellt: Was gilt für Lehrkräfte?
Beamtinnen und Beamte sind nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungsfrei, wenn sie bei Krankheit Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und auf Beihilfe haben. Sie können sich privat oder freiwillig gesetzlich versichern.
Angestellte Lehrkräfte sind dagegen Arbeitnehmer. Sie sind nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V nur dann versicherungsfrei, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Versicherungspflichtgrenze übersteigt. 2026 liegt sie bei 77.400 € im Jahr (6.450 € im Monat). Darunter sind sie in der GKV pflichtversichert. Ein Wechsel in die PKV kommt für sie also erst mit einem entsprechend hohen Gehalt in Betracht. Was dann gilt, lesen Sie unten.
Wie funktioniert die Beihilfe für verbeamtete Lehrer?
Lehrkräfte an öffentlichen Schulen stehen in der Regel im Dienst ihres Bundeslandes. Maßgeblich ist deshalb die Beihilfeverordnung dieses Landes, nicht die des Bundes. Die Beihilfe erstattet einen festen Prozentsatz der beihilfefähigen Kosten. Den Rest sichern Sie mit einem beihilfekonformen Restkostentarif der PKV ab, sodass zusammen 100 % abgedeckt sind.
Wie die Bemessungssätze aufgebaut sind, zeigt die Bundesbeihilfeverordnung als Beispiel. Nach § 46 BBhV gelten beim Bund:
- 50 % für beihilfeberechtigte Beamte,
- 70 % für Versorgungsempfänger sowie für berücksichtigungsfähige Ehe- und Lebenspartner,
- 80 % für berücksichtigungsfähige Kinder,
- 70 % für Beamte mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern und während der Elternzeit.
Die Länder haben eigene Beihilfeverordnungen, deren Sätze und Regeln abweichen können. Ihren verbindlichen Bemessungssatz erfahren Sie bei Ihrer Beihilfestelle. Ändert er sich, etwa durch ein zweites Kind oder die Pensionierung, passen Sie den Restkostentarif an. Laut PKV-Verband ist keine erneute Gesundheitsprüfung nötig, wenn die Anpassung innerhalb von sechs Monaten nach der Beihilfeänderung erfolgt. Einen Überblick über Beihilfetarife gibt unser Beitrag Beihilfe für Beamte.
Brauchen Lehrer auch eine Pflegeversicherung?
Ja. Wer Beihilfe bei Pflegebedürftigkeit erhält, muss nach § 23 Abs. 3 SGB XI eine anteilige, beihilfekonforme Pflegeversicherung abschließen. Sie deckt zusammen mit der Beihilfe die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung ab. Mehr dazu im Ratgeber Private Pflegepflichtversicherung.
Was bringt die Öffnungsaktion bei der Verbeamtung?
Mit der erstmaligen Verbeamtung beginnt eine Frist von sechs Monaten. Wer in dieser Zeit einen Antrag bei einem teilnehmenden Versicherer stellt, wird laut PKV-Broschüre (Stand Januar 2026) nicht aus Risikogründen abgelehnt, erhält keine Leistungsausschlüsse und zahlt höchstens 30 % Risikozuschlag. Das gilt für die beihilfekonforme Restkostenversicherung, nicht für Ergänzungstarife. Wird die Verbeamtung durch eine Gesetzesänderung neu möglich, entsteht laut PKV-Verband ebenfalls ein neuer Anspruch auf die erleichterte Aufnahme. Alle Bedingungen erklärt der Ratgeber Öffnungsaktion der PKV für Beamte.
Was ist die pauschale Beihilfe?
Einige Bundesländer bieten statt der individuellen Beihilfe einen Zuschuss zum Beitrag einer gesetzlichen Krankenversicherung an. Hamburg zahlt ihn laut PKV-Verband seit dem 1. August 2018, Berlin laut Landesverwaltungsamt seit dem 18. März 2020. Welche Regel in Ihrem Land gilt, erfahren Sie bei Ihrer Beihilfestelle.
Die Entscheidung ist unwiderruflich. Laut Entscheidungshilfe des PKV-Verbands (Oktober 2025) endet die pauschale Beihilfe grundsätzlich an den Landesgrenzen, und eine spätere Aufnahme über die Öffnungsaktion ist nicht möglich. Für Lehrkräfte, die später in ein anderes Bundesland wechseln möchten, ist das ein wichtiger Punkt.
Was gilt für angestellte Lehrkräfte?
Liegt Ihr Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze, können Sie in die PKV wechseln. Dann zahlt Ihr Arbeitgeber nach § 257 Abs. 2 SGB V einen Zuschuss, 2026 höchstens 508,59 € im Monat für die Krankenversicherung und nie mehr als die Hälfte Ihres Beitrags. Beihilfe gibt es nicht, Sie brauchen also einen Tarif, der die vollen Kosten abdeckt. Details im Ratgeber Arbeitgeberzuschuss zur PKV.
Die Öffnungsaktion gilt laut PKV-Verband nicht für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes mit Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss. Angestellte Lehrkräfte durchlaufen deshalb die normale Gesundheitsprüfung, siehe PKV mit Vorerkrankungen. Bedenken Sie außerdem: Arbeiten Sie in Teilzeit oder sinkt Ihr Gehalt unter die Grenze, werden Sie in der Regel wieder versicherungspflichtig. Wie die Rückkehr in die GKV abläuft, lesen Sie unter Zurück von der PKV in die GKV.
Und im Referendariat?
Im Vorbereitungsdienst sind angehende Lehrkräfte häufig Beamte auf Widerruf. In Nordrhein-Westfalen etwa sind sie laut Merkblatt des Landes (Stand Juli 2021) für diese Zeit sozialversicherungsfrei und müssen sich selbst krankenversichern. Was das für Tarif und Fristen bedeutet, erklärt der Ratgeber PKV für Referendare.
So helfen wir
Als Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO, nicht an einen Versicherer gebunden, vergleichen wir Beihilfe- und Restkostentarife für verbeamtete Lehrkräfte sowie Volltarife für angestellte Lehrkräfte aus über 400 Tarifen. Wir berücksichtigen das Beihilferecht Ihres Landes und behalten die Frist der Öffnungsaktion im Blick. Kostenlos und unverbindlich, Rückmeldung in der Regel innerhalb von 48 Stunden. Mehr zu Beamten allgemein auf unserer Seite PKV für Beamte.