Kurz zusammengefasst: Wer in die PKV wechselt, kann seinen Ehepartner dort nicht kostenlos mitversichern. Jede versicherte Person braucht einen eigenen Tarif und zahlt einen eigenen Beitrag. Ob der Partner besser in der GKV bleibt, hängt von seinem Einkommen, seinem bisherigen Versicherungsstatus und von gemeinsamen Kindern ab. Für Beamte gelten mit der Beihilfe eigene Regeln.
Gibt es in der PKV eine Familienversicherung für Ehepartner?
Nein. Laut PKV-Verband muss sich in der PKV jede Person eigenständig versichern, eine beitragsfreie Mitversicherung gibt es nicht. Ein versicherungsfreier Partner kann sich privat versichern, mit Gesundheitsprüfung und individuellem Beitrag wie jeder andere Neukunde. Das gilt auch für einen Partner ohne eigenes Einkommen. Hinzu kommt die private Pflegepflichtversicherung, die jeder privat Krankenversicherte nach § 23 SGB XI abschließen muss.
Wann ist der Ehepartner in der GKV familienversichert?
Die beitragsfreie Familienversicherung regelt § 10 SGB V. Sie gilt für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner von Mitgliedern einer gesetzlichen Krankenkasse. Der Partner muss unter anderem
- seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben,
- nicht selbst pflichtversichert oder freiwillig versichert sein,
- nicht versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sein,
- nicht hauptberuflich selbstständig sein und
- ein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nicht überschreitet (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 SGB V; für Minijobs gilt die Geringfügigkeitsgrenze).
Daraus folgt: Wechselt ein Partner in die PKV, kann der andere nicht über ihn familienversichert werden, weil der privat Versicherte kein Mitglied einer Krankenkasse ist. Unverheiratete Paare fallen ohnehin nicht unter die Familienversicherung des Partners.
Was passiert mit einem familienversicherten Partner, wenn ich in die PKV wechsle?
Mit Ihrem Austritt aus der GKV endet auch die Familienversicherung Ihres Partners. Nach § 188 Abs. 4 SGB V setzt sie sich dann grundsätzlich als freiwillige Mitgliedschaft fort, es sei denn, Ihr Partner erklärt binnen zwei Wochen nach dem Hinweis der Krankenkasse den Austritt und weist eine andere Absicherung nach. Außerdem kann er nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 SGB V beitreten, wenn die Vorversicherungszeit erfüllt ist; der Beitritt ist binnen drei Monaten anzuzeigen. Ihr Partner hat also in der Regel die Wahl zwischen freiwilliger GKV und eigener PKV. Ohne Krankenversicherung zu bleiben, ist keine Option: Wer nicht gesetzlich versichert ist und keinen Anspruch etwa auf Beihilfe hat, muss nach § 193 Abs. 3 VVG eine private Krankheitskostenversicherung abschließen.
Was zahlt der Partner in der freiwilligen GKV?
Hat der freiwillig gesetzlich versicherte Partner kein oder nur ein geringes eigenes Einkommen, wird laut Verbraucherzentrale (Stand 03.03.2026) die Hälfte des Einkommens des privat versicherten Partners berücksichtigt, höchstens bis zur halben Beitragsbemessungsgrenze (2026: 2.906,25 € im Monat). Das gilt nicht, wenn der freiwillig Versicherte selbst mehr verdient oder die Partner dauerhaft getrennt leben. Für Kinder werden Freibeträge abgezogen. Lassen Sie sich die Höhe von der Krankenkasse bestätigen und vergleichen Sie sie mit einem PKV-Angebot für Ihren Partner.
Bekomme ich als Angestellter einen Zuschuss für meinen Partner?
Ja, wenn Ihr Partner bei Ihrer Versicherungspflicht familienversichert wäre, also etwa kein nennenswertes eigenes Einkommen hat. Dann zahlt Ihr Arbeitgeber nach § 257 Abs. 2 SGB V auch einen Zuschuss zum PKV-Beitrag des Partners. Alle Zuschüsse zusammen sind auf den Höchstzuschuss begrenzt (2026: 508,59 € im Monat für die Krankenversicherung) und betragen höchstens die Hälfte des tatsächlichen Gesamtbeitrags. Einzelheiten im Ratgeber Arbeitgeberzuschuss zur PKV.
Was gilt für Ehepartner von Beamten?
Ehe- und Lebenspartner von Beamten sind beim Bund nach § 4 Abs. 1 BBhV berücksichtigungsfähig. Die Beihilfe beträgt für sie nach § 46 Abs. 2 BBhV 70 %. Ihre Aufwendungen sind aber nach § 6 Abs. 2 BBhV nur beihilfefähig, wenn ihr Gesamtbetrag der Einkünfte im zweitletzten Kalenderjahr vor der Antragstellung eine Einkommensgrenze nicht übersteigt. Sie wird regelmäßig angepasst, den aktuellen Betrag gibt das Bundesministerium des Innern bekannt. Die Länder haben eigene Regeln.
Ist der Partner beihilfeberechtigt, versichert er in der PKV nur den Rest. Über die Öffnungsaktion wird er laut PKV-Verband auch mit Vorerkrankungen aufgenommen, wenn der Antrag binnen sechs Monaten ab der erstmaligen Berücksichtigungsfähigkeit eingeht, etwa ab der Heirat mit einem privat versicherten Beamten. Nach einer Scheidung kann der nicht verbeamtete Partner seinen Schutz laut PKV-Verband ohne Risikoprüfung in einen Volltarif umwandeln, wenn er das innerhalb von sechs Monaten beantragt. Mehr auf unserer Seite PKV für Beamte.
Was bedeutet das für gemeinsame Kinder?
Ist ein Elternteil gesetzlich und einer privat versichert, sind Kinder nach § 10 Abs. 3 SGB V nicht familienversichert, wenn der privat versicherte Elternteil mit ihnen verwandt ist, sein Gesamteinkommen regelmäßig über einem Zwölftel der Versicherungspflichtgrenze im Monat liegt (2026: 6.450 €) und höher ist als das des gesetzlich versicherten Elternteils. Die Regel gilt für Ehe- und eingetragene Lebenspartner. Alles Weitere, auch zur Kindernachversicherung, lesen Sie im Ratgeber PKV mit Familie.
So helfen wir
Als Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO, nicht an einen Versicherer gebunden, rechnen wir für Sie als Paar durch, was PKV für beide, PKV für einen und freiwillige GKV für den anderen kosten. Dafür vergleichen wir über 400 Tarife aller großen Anbieter. Kostenlos und unverbindlich, Rückmeldung in der Regel innerhalb von 48 Stunden. Eine allgemeine Abwägung finden Sie im Ratgeber Lohnt sich die private Krankenversicherung?