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    Private Krankenversicherung im Vergleich
    7 Min. Lesezeit

    Arbeitgeberzuschuss zur PKV für Angestellte (2026)

    Privat versicherte Angestellte erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss nach § 257 SGB V: die Hälfte ihres PKV-Beitrags, höchstens aber den Betrag, den der Arbeitgeber für einen gesetzlich Versicherten zahlen würde. 2026 sind das bis zu 508,59 € im Monat für die Krankenversicherung. Für die Pflegepflichtversicherung gibt es einen eigenen Zuschuss nach § 61 SGB XI.

    Kurz zusammengefasst: Als privat versicherter Angestellter zahlen Sie Ihren Beitrag nicht allein. Ihr Arbeitgeber beteiligt sich wie bei gesetzlich Versicherten, und zwar mit höchstens der Hälfte Ihres Beitrags und höchstens mit dem Betrag, den er in der GKV tragen müsste. Wer die Regeln kennt, kann Tarif, Selbstbehalt und Familienversicherung so wählen, dass der Zuschuss voll ausgeschöpft wird.

    Wer hat Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss?

    Den Zuschuss regelt § 257 Abs. 2 SGB V. Anspruch haben Beschäftigte, die

    • nur wegen Überschreitens der Versicherungspflichtgrenze versicherungsfrei sind (2026: 77.400 € im Jahr bzw. 6.450 € im Monat, siehe § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V),
    • nach § 6 Abs. 3a SGB V versicherungsfrei sind, also ab 55 trotz eines Gehalts unter der Grenze nicht in die GKV zurückkehren, oder
    • von der Versicherungspflicht befreit sind, etwa nach § 8 SGB V.

    Außerdem müssen Sie privat krankenversichert sein und Leistungen beanspruchen können, die der Art nach den Leistungen der GKV entsprechen. Das ist bei einer Krankheitskostenvollversicherung der Fall. Ob ein Wechsel in die PKV für Sie grundsätzlich passt, lesen Sie im Ratgeber Lohnt sich die private Krankenversicherung?

    Wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss 2026?

    Nach § 257 Abs. 2 SGB V berechnet sich der Zuschuss aus dem halben allgemeinen Beitragssatz der GKV und dem halben durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz, angewandt auf Ihr beitragspflichtiges Arbeitsentgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze. 2026 liegt der allgemeine Beitragssatz bei 14,6 %, der durchschnittliche Zusatzbeitrag bei 2,9 % und die Beitragsbemessungsgrenze bei 5.812,50 € im Monat. Daraus ergibt sich ein Höchstzuschuss von 508,59 € im Monat für die Krankenversicherung.

    Gleichzeitig gilt eine zweite Grenze: Der Zuschuss beträgt höchstens die Hälfte dessen, was Sie tatsächlich für Ihre Krankenversicherung zahlen. Es gilt immer der niedrigere der beiden Werte:

    • Ihr Beitrag liegt über dem doppelten Höchstzuschuss: Sie erhalten den Höchstzuschuss, den Rest tragen Sie allein.
    • Ihr Beitrag liegt darunter: Der Arbeitgeber zahlt genau die Hälfte.

    Weil die Versicherungspflichtgrenze über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, ist für die meisten privat versicherten Angestellten das Gehalt keine Begrenzung. Anders kann es bei Beschäftigten sein, die nach § 6 Abs. 3a SGB V oder wegen einer Befreiung privat versichert sind: Laut PKV-Verband zählt bei einem Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze nur das tatsächliche Bruttogehalt.

    Gibt es auch einen Zuschuss zur Pflegeversicherung?

    Ja. Für die private Pflegepflichtversicherung zahlt der Arbeitgeber einen eigenen Zuschuss nach § 61 Abs. 2 SGB XI. Er ist begrenzt auf den Arbeitgeberanteil, der in der sozialen Pflegeversicherung zu zahlen wäre, und höchstens auf die Hälfte Ihres tatsächlichen Pflegebeitrags. Laut PKV-Verband ist der Höchstzuschuss in Sachsen niedriger als in den übrigen Ländern. Den aktuellen Höchstbetrag veröffentlicht der PKV-Verband.

    Zahlt der Arbeitgeber auch für Ehepartner und Kinder?

    Ja, für Angehörige, die bei Versicherungspflicht des Beschäftigten in der GKV familienversichert wären (§ 257 Abs. 2 SGB V). Laut PKV-Verband dürfen alle Zuschüsse zusammen die Höchstgrenze nicht überschreiten. Für eine Familie ist der Höchstzuschuss deshalb schneller erreicht als für eine Einzelperson. Wann Kinder privat versichert werden müssen und was die Kindernachversicherung regelt, lesen Sie im Ratgeber PKV mit Familie.

    Welche Beitragsteile sind zuschussfähig?

    Laut PKV-Verband gilt:

    • Zuschussfähig sind die tatsächlich gezahlten Beiträge einschließlich des gesetzlichen Zuschlags von 10 % und der Beiträge für einen Beitragsentlastungstarif.
    • Nicht bezuschusst werden Kosten, die Sie im Selbstbehalt tragen, es sei denn, der Arbeitgeber beteiligt sich freiwillig.
    • Keinen Einfluss auf den Zuschuss hat eine Beitragsrückerstattung.

    Für die Tarifwahl heißt das: Ein Beitragsentlastungstarif wird während des Berufslebens mitfinanziert. Ein hoher Selbstbehalt lohnt sich für Angestellte dagegen seltener als für Selbstständige, weil mit dem Beitrag auch der Zuschuss sinken kann. Die Rechnung dazu finden Sie im Ratgeber Selbstbehalt in der PKV, die Wirkung der Rückerstattung unter Beitragsrückerstattung in der PKV.

    Welche Bedingungen muss der Versicherer erfüllen?

    Der Zuschuss wird nach § 257 Abs. 2a SGB V nur gezahlt, wenn der Versicherer bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Unter anderem muss er die Krankenversicherung nach Art der Lebensversicherung betreiben, also Alterungsrückstellungen bilden, einen Basistarif anbieten, den überwiegenden Teil der Überschüsse zugunsten der Versicherten verwenden und auf das ordentliche Kündigungsrecht verzichten. Laut PKV-Verband muss der Versicherer bestätigen, dass er diese Voraussetzungen erfüllt.

    Wie kommt der Zuschuss auf die Gehaltsabrechnung?

    Bis Ende 2025 mussten Sie Ihrem Arbeitgeber eine Bescheinigung des Versicherers vorlegen. Laut PKV-Verband melden die Versicherer die Beiträge seit 2026 elektronisch an die Finanzverwaltung, wo der Arbeitgeber sie abruft. Sie müssen in der Regel nicht mehr selbst tätig werden. Prüfen Sie trotzdem auf Ihrer ersten Gehaltsabrechnung nach einem Tarifwechsel oder einer Beitragsanpassung, ob der Zuschuss stimmt.

    Was passiert mit dem Zuschuss im Ruhestand?

    Mit dem Ende der Beschäftigung entfällt der Arbeitgeberzuschuss. Als Rentner können Sie stattdessen einen Zuschuss der Rentenversicherung beantragen, der sich nach der Höhe Ihrer gesetzlichen Rente richtet. Was im Ruhestand sonst gilt, lesen Sie im Ratgeber PKV als Rentner. Wie sich der Beitrag langfristig entwickelt, zeigt PKV-Kosten nach Alter.

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    Häufige Fragen

    Wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss zur PKV 2026?

    Höchstens 508,59 € im Monat für die Krankenversicherung, aber nie mehr als die Hälfte Ihres tatsächlichen Beitrags. Hinzu kommt ein eigener Zuschuss zur privaten Pflegepflichtversicherung nach § 61 SGB XI.

    Wer bekommt den Arbeitgeberzuschuss zur PKV?

    Angestellte, die wegen eines Gehalts über der Versicherungspflichtgrenze versicherungsfrei sind, die nach § 6 Abs. 3a SGB V versicherungsfrei bleiben oder die von der Versicherungspflicht befreit sind, sofern sie eine PKV mit Leistungen der Art der GKV haben (§ 257 Abs. 2 SGB V).

    Bekomme ich auch für meine Familie einen Zuschuss?

    Ja, für Angehörige, die bei Versicherungspflicht familienversichert wären, etwa Kinder oder einen Ehepartner ohne eigenes Einkommen. Alle Zuschüsse zusammen sind auf den Höchstzuschuss begrenzt.

    Zahlt der Arbeitgeber auch den Selbstbehalt?

    Nein. Laut PKV-Verband werden Kosten im Selbstbehalt nicht bezuschusst, es sei denn, der Arbeitgeber beteiligt sich freiwillig. Zuschussfähig sind dagegen der gesetzliche Zuschlag von 10 % und Beiträge für einen Beitragsentlastungstarif.

    Mindert die Beitragsrückerstattung den Arbeitgeberzuschuss?

    Nein. Laut PKV-Verband hat eine Beitragsrückerstattung keinen Einfluss auf den Arbeitgeberzuschuss.

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