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    Private Krankenversicherung im Vergleich
    7 Min. Lesezeit

    PKV mit Familie: Was kostet die Versicherung von Kindern?

    In der PKV gibt es keine beitragsfreie Familienversicherung: Jedes Kind braucht einen eigenen Vertrag mit eigenem Beitrag. Ist ein Elternteil privat versichert und verdient mehr als der gesetzlich versicherte Partner und über einem Zwölftel der Versicherungspflichtgrenze, ist auch die GKV-Familienversicherung des Kindes ausgeschlossen. Neugeborene können Sie nach § 198 VVG binnen zwei Monaten ohne Gesundheitsprüfung versichern.

    Kurz zusammengefasst: Wer mit Familie in die PKV geht, zahlt für jedes Kind einen eigenen Beitrag. Wie hoch er ist, hängt vom Tarif ab, Pauschalpreise nennen wir deshalb nicht. Angestellte erhalten einen Arbeitgeberzuschuss auch für die Kinder, Beamte Beihilfe. Für Familien mit nur einem Verdiener kann die GKV trotzdem günstiger sein.

    Gibt es in der PKV eine Familienversicherung?

    Nein. In der GKV sind Kinder und Ehepartner ohne eigenes Einkommen nach § 10 SGB V beitragsfrei mitversichert. In der PKV schließt jede Person einen eigenen Vertrag, und jeder Vertrag kostet einen eigenen Beitrag. Das gilt auch für einen Ehepartner ohne Einkommen, der in der PKV versichert ist. Eine Ausnahme gibt es in der privaten Pflegepflichtversicherung: Dort sind Kinder des Versicherungsnehmers nach § 110 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f SGB XI unter den Voraussetzungen der sozialen Pflegeversicherung beitragsfrei mitversichert.

    Muss mein Kind privat versichert werden?

    Das hängt von beiden Eltern ab:

    • Beide Eltern privat versichert: Das Kind wird in der Regel ebenfalls privat versichert. Eine Familienversicherung in der GKV ist nicht möglich.
    • Ein Elternteil gesetzlich, einer privat: Das Kind ist nach § 10 Abs. 3 SGB V nicht familienversichert, wenn der privat versicherte Elternteil mit ihm verwandt ist, regelmäßig mehr verdient als der gesetzlich versicherte Elternteil und sein Gesamteinkommen über einem Zwölftel der Versicherungspflichtgrenze im Monat liegt (2026: 6.450 €). Dann muss das Kind privat oder freiwillig gesetzlich versichert werden. Verdient der gesetzlich versicherte Elternteil mehr, ist das Kind beitragsfrei familienversichert.

    Die Regel gilt für verheiratete Eltern und eingetragene Lebenspartner. Klären Sie Ihren Fall verbindlich mit der Krankenkasse des gesetzlich versicherten Elternteils.

    Wie versichere ich ein Neugeborenes?

    Über die Kindernachversicherung nach § 198 VVG. Ist mindestens ein Elternteil am Tag der Geburt privat krankenversichert, muss der Versicherer das Kind ab Geburt ohne Risikozuschläge und ohne Wartezeiten aufnehmen. Die Anmeldung muss spätestens zwei Monate nach der Geburt erfolgen und wirkt rückwirkend. Der Schutz des Kindes darf nicht höher oder umfassender sein als der des versicherten Elternteils. Der Versicherer darf eine Mindestversicherungsdauer des Elternteils von höchstens drei Monaten verlangen. Für minderjährige Adoptivkinder gilt das entsprechend, bei erhöhtem Risiko ist ein Zuschlag bis zur Höhe der einfachen Prämie möglich.

    Verpassen Sie die Frist, entscheidet der Versicherer nach normaler Gesundheitsprüfung. Gerade bei Komplikationen rund um die Geburt kann das teuer werden. Melden Sie Ihr Kind deshalb direkt nach der Geburt an.

    Was kostet ein Kind in der PKV?

    Kinder werden in eigenen Kindertarifen versichert. Den gesetzlichen Zuschlag von 10 % nach § 149 VAG müssen Versicherer spätestens ab dem Kalenderjahr nach dem 21. Geburtstag erheben. Die Höhe des Kinderbeitrags unterscheidet sich je nach Versicherer, Leistungsumfang und Selbstbehalt deutlich. Wir nennen deshalb keine Pauschalwerte, sondern rechnen Ihren konkreten Fall. Wir vergleichen die Tarife aller großen Anbieter für Ihre Situation – über 400 Tarife, kostenlos und unverbindlich. Bedenken Sie: Mit jedem weiteren Kind kommt ein weiterer Beitrag hinzu, während in der GKV die Familienversicherung beitragsfrei bleibt.

    Gibt es einen Arbeitgeberzuschuss für die Kinder?

    Ja. Nach § 257 Abs. 2 SGB V erhalten privat versicherte Angestellte einen Zuschuss auch für Angehörige, die bei Versicherungspflicht des Beschäftigten familienversichert wären, also etwa für Kinder und einen Ehepartner ohne eigenes Einkommen. Der Zuschuss beträgt höchstens die Hälfte des tatsächlich gezahlten Gesamtbeitrags und ist auf den Betrag begrenzt, den der Arbeitgeber in der GKV zahlen würde (2026 maximal 508,59 € für die Krankenversicherung). Für eine ganze Familie wird diese Obergrenze schneller erreicht als für eine Einzelperson.

    Was gilt für Kinder von Beamten?

    Für Beamtenkinder ist die PKV meist attraktiv. Beim Bund erstattet die Beihilfe nach § 46 Abs. 2 BBhV für berücksichtigungsfähige Kinder 80 % der Kosten, versichert werden nur die restlichen 20 %. Mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern steigt zudem der Bemessungssatz des Beamten von 50 % auf 70 % (§ 46 Abs. 3 BBhV). Die Länder haben eigene Beihilferegeln. Mehr auf unserer Seite PKV für Beamte und im Ratgeber PKV für Beamtenanwärter.

    Wann ist die GKV für Familien günstiger?

    Ehrlich gesagt: oft dann, wenn nur ein Elternteil verdient und mehrere Kinder sowie ein Partner ohne Einkommen versichert werden müssen. In der GKV zahlt der Verdiener einen einkommensabhängigen Beitrag, und die Familie ist beitragsfrei mitversichert. In der PKV addieren sich die Beiträge aller Familienmitglieder. Hinzu kommt: Eine spätere Rückkehr in die GKV ist nur unter engen Voraussetzungen möglich, siehe Zurück von der PKV in die GKV. Für Beamte, Doppelverdiener mit hohem Einkommen und Familien, die bewusst Mehrleistungen wollen, kann die PKV dagegen gut passen. Eine Abwägung finden Sie im Ratgeber Lohnt sich die private Krankenversicherung?

    Wie lassen sich Familienbeiträge senken?

    Prüfen Sie für jedes Familienmitglied den passenden Tarif und Selbstbehalt, siehe Selbstbehalt in der PKV. Tarife mit Beitragsrückerstattung werden je Person und Tarif abgerechnet. Studiert Ihr Kind später, gelten eigene Regeln, siehe PKV für Studenten. Für Ärzte mit Familie lohnt ein Blick auf PKV für Ärzte.

    So helfen wir

    Als Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO, nicht an einen Versicherer gebunden, rechnen wir die PKV für Ihre ganze Familie durch und stellen sie der GKV mit Familienversicherung gegenüber. Dafür vergleichen wir über 400 Tarife aller großen Anbieter. Kostenlos und unverbindlich, Rückmeldung in der Regel innerhalb von 48 Stunden. Erwarten Sie Nachwuchs, melden Sie sich vor der Geburt, damit die Zwei-Monats-Frist sicher eingehalten wird.

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    Häufige Fragen

    Sind Kinder in der PKV beitragsfrei mitversichert?

    In der Krankenversicherung nicht. Jedes Kind braucht einen eigenen Vertrag mit eigenem Beitrag. In der privaten Pflegepflichtversicherung sind Kinder des Versicherungsnehmers dagegen nach § 110 SGB XI unter den Voraussetzungen der sozialen Pflegeversicherung beitragsfrei mitversichert.

    Muss mein Kind privat versichert werden, wenn ich privat versichert bin?

    Nicht immer. Ist der andere Elternteil gesetzlich versichert, ist das Kind dort familienversichert, es sei denn, der privat versicherte Elternteil verdient mehr als der gesetzlich versicherte und liegt über einem Zwölftel der Versicherungspflichtgrenze im Monat (§ 10 Abs. 3 SGB V).

    Bis wann muss ich mein Neugeborenes anmelden?

    Spätestens zwei Monate nach der Geburt, rückwirkend zum Tag der Geburt. Dann muss der Versicherer das Kind nach § 198 VVG ohne Risikozuschläge und Wartezeiten aufnehmen, höchstens im Umfang des Schutzes des versicherten Elternteils.

    Zahlt der Arbeitgeber auch für meine Kinder einen Zuschuss?

    Ja, für Angehörige, die bei Versicherungspflicht familienversichert wären. Der Zuschuss beträgt höchstens die Hälfte des Gesamtbeitrags und ist auf den Höchstzuschuss begrenzt, den der Arbeitgeber in der GKV zahlen würde.

    Ist die PKV für Familien teurer als die GKV?

    Häufig bei Alleinverdienern mit mehreren Kindern, weil in der PKV jedes Familienmitglied einen eigenen Beitrag zahlt. Für Beamte mit Beihilfe oder Doppelverdiener mit hohem Einkommen kann die PKV dagegen günstiger sein. Lassen Sie beide Varianten für Ihre Familie durchrechnen.

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