Kurz zusammengefasst: Der Selbstbehalt ist laut PKV-Verband die gängigste Möglichkeit, den monatlichen Beitrag zu senken. Ob er sich lohnt, entscheidet nicht der niedrigere Beitrag allein, sondern die Rechnung nach Steuern, Arbeitgeberzuschuss und Ihren tatsächlichen Gesundheitskosten.
Wie funktioniert ein Selbstbehalt?
Sie vereinbaren mit dem Versicherer einen Betrag, bis zu dem Sie Arztrechnungen im Jahr selbst tragen. Erst darüber erstattet der Versicherer. Im Gegenzug sinkt der Beitrag. Der PKV-Verband unterscheidet zwei Formen:
- Absoluter Selbstbehalt: Sie tragen Kosten bis zu einem festen Betrag pro Jahr, danach erstattet der Versicherer.
- Prozentualer Selbstbehalt: Der Versicherer erstattet von jeder Rechnung einen vereinbarten Prozentsatz. Ihr Eigenanteil ist pro Jahr begrenzt, danach wird bis Jahresende voll erstattet.
Für die gesetzliche Pflicht zur Krankenversicherung dürfen sich Selbstbehalte nach § 193 Abs. 3 VVG pro Person und Kalenderjahr auf höchstens 5.000 € auswirken. Lesen Sie die Tarifbedingungen genau: Für welche Leistungsbereiche der Selbstbehalt gilt und ob etwa Vorsorgeuntersuchungen ausgenommen sind, regelt jeder Tarif selbst.
Wann lohnt sich ein Selbstbehalt?
Der Rechenweg ist einfach. Vergleichen Sie die jährliche Beitragsersparnis mit dem Selbstbehalt, den Sie im ungünstigsten Fall zahlen. Ein Beispiel mit runden Beträgen ohne Tarifbezug: Angenommen, ein Tarif mit 1.000 € Selbstbehalt kostet 70 € im Monat weniger als derselbe Tarif ohne Selbstbehalt. Das sind 840 € Ersparnis im Jahr. Schöpfen Sie den Selbstbehalt voll aus, zahlen Sie unter dem Strich 160 € drauf. Haben Sie im Jahr nur 300 € Arztkosten, sparen Sie 540 €.
Ein Selbstbehalt passt deshalb vor allem, wenn
- Sie gesund sind und erfahrungsgemäß wenig Arztkosten haben,
- Sie den vollen Selbstbehalt jederzeit aus Rücklagen zahlen können,
- die Ersparnis im Jahr möglichst nahe am Selbstbehalt liegt oder ihn übersteigt.
Weniger geeignet ist er bei chronischen Erkrankungen mit regelmäßigen Kosten oder wenn ein unerwarteter Eigenanteil Sie finanziell belasten würde.
Kann ich den Selbstbehalt von der Steuer absetzen?
Nicht als Sonderausgabe. Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 1. Juni 2016 (X R 43/14) entschieden, dass ein selbst getragener Selbstbehalt kein Beitrag zur Krankenversicherung ist. Absetzbar als Sonderausgaben sind nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG nur die Beiträge für die Basisabsicherung. Die Kosten im Selbstbehalt können als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG zählen, wirken sich aber erst aus, wenn sie zusammen mit anderen Krankheitskosten Ihre zumutbare Belastung übersteigen. Das ist bei vielen Steuerzahlern nicht der Fall.
Für Ihre Rechnung heißt das: Ein niedrigerer Beitrag senkt auch Ihren Sonderausgabenabzug. Die echte Ersparnis nach Steuern ist also kleiner als die Beitragsdifferenz. Mehr zur steuerlichen Seite im Ratgeber PKV und Steuern für Selbstständige.
Was bedeutet der Selbstbehalt für den Arbeitgeberzuschuss?
Der Zuschuss nach § 257 Abs. 2 SGB V beträgt höchstens die Hälfte des Beitrags, den Sie tatsächlich zahlen (2026 maximal 508,59 € für die Krankenversicherung). An den Kosten im Selbstbehalt beteiligt sich der Arbeitgeber nicht. Liegt Ihr Beitrag ohnehin über dem doppelten Höchstzuschuss, ändert ein Selbstbehalt am Zuschuss nichts, und die Ersparnis kommt voll bei Ihnen an. Liegt er darunter, sinkt mit dem Beitrag auch der Zuschuss: Von jedem eingesparten Euro behalten Sie dann nur die Hälfte, den vollen Selbstbehalt tragen Sie aber allein. Für Angestellte lohnt sich ein hoher Selbstbehalt deshalb seltener als für Selbstständige.
Kann ich den Selbstbehalt später ändern?
Ein höherer Selbstbehalt ist in der Regel unkompliziert, weil Sie auf Leistungen verzichten. Das ist ein Tarifwechsel nach § 204 VVG innerhalb Ihres Versicherers, Ihre Alterungsrückstellungen bleiben erhalten. Umgekehrt ist es schwieriger: Eine spätere Senkung gilt laut PKV-Verband als Leistungsausweitung. In den meisten Tarifen ist dann eine erneute Gesundheitsprüfung nötig, mit möglichem Risikozuschlag oder Ablehnung. Wählen Sie den Selbstbehalt deshalb so, dass Sie ihn auch im Alter oder bei sinkendem Einkommen tragen können.
Wie hängen Selbstbehalt und Beitragsrückerstattung zusammen?
Viele Tarife zahlen einen Teil der Beiträge zurück, wenn Sie ein Jahr keine Leistungen einreichen. Die Rückerstattung wird oft in Monatsbeiträgen bemessen und sinkt deshalb mit einem niedrigeren Beitrag. Wann es sich lohnt, Rechnungen selbst zu zahlen, erklärt der Ratgeber Beitragsrückerstattung in der PKV.
So helfen wir
Als Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO, nicht an einen Versicherer gebunden, rechnen wir Tarifvarianten mit und ohne Selbstbehalt für Sie durch, unter Berücksichtigung von Arbeitgeberzuschuss und Beitragsrückerstattung, und vergleichen über 400 Tarife aller großen Anbieter. Kostenlos und unverbindlich, Rückmeldung in der Regel innerhalb von 48 Stunden. Wie stark das Alter den Beitrag prägt, lesen Sie unter PKV-Kosten nach Alter.