Jetzt PKV-Angebot anfordern
    pkvergleich.de
    Private Krankenversicherung im Vergleich
    6 Min. Lesezeit

    Beitragsrückerstattung in der PKV: So funktioniert sie

    Reichen Sie ein Jahr lang keine Rechnungen ein, zahlen viele PKV-Tarife einen Teil der Beiträge zurück, oft mehrere Monatsbeiträge. Ob sich das lohnt, zeigt eine einfache Rechnung: Rückerstattung abzüglich selbst gezahlter Rechnungen und Steuereffekt. Denn die Rückerstattung mindert Ihren Sonderausgabenabzug, und selbst gezahlte Arztkosten sind laut Bundesfinanzhof nicht dagegen verrechenbar.

    Kurz zusammengefasst: Die Beitragsrückerstattung belohnt Versicherte, die keine oder wenige Rechnungen einreichen. Laut PKV-Verband haben die Versicherer 2023 insgesamt rund 1,5 Milliarden Euro zurückgezahlt. Ob Sie davon profitieren, hängt von Ihrem Tarif, Ihren Arztkosten und Ihrer Steuer ab.

    Was ist die Beitragsrückerstattung?

    Bei einem Tarif mit Beitragsrückerstattung erhalten Sie einen Teil Ihrer Beiträge zurück, wenn Sie ein Jahr lang keine Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen. Laut PKV-Verband steigt sie oft mit der Dauer der Leistungsfreiheit, nach drei Jahren können es zum Beispiel vier bis sechs Monatsbeiträge sein. Die Höhe ist vertraglich festgelegt und gilt jeweils für einen Tarif. Leistungen aus einem Zahntarif schließen eine Rückerstattung im ambulanten Tarif also nicht automatisch aus. Viele Versicherer zahlen außerdem eine Rückerstattung, wenn Sie nur ein- oder zweimal im Jahr Rechnungen einreichen.

    Welche Formen der Rückerstattung gibt es?

    • Vertraglich zugesagte (erfolgsunabhängige) Rückerstattung: Höhe und Staffel stehen in den Tarifbedingungen. Sie wissen vorab, was Sie bei Leistungsfreiheit erhalten.
    • Erfolgsabhängige Rückerstattung: Sie wird aus den Überschüssen des Versicherers finanziert. Ob und in welcher Höhe sie gezahlt wird, kann sich von Jahr zu Jahr ändern.

    Fragen Sie beim Vergleich nach, welche Form Ihr Tarif vorsieht und wie verbindlich die genannte Staffel ist. Eine hohe Rückerstattung ersetzt nicht den Blick auf die Leistungen.

    Wie wirkt sich die Rückerstattung auf die Steuer aus?

    Beiträge zur Basisabsicherung sind nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG als Sonderausgaben absetzbar. Eine Beitragsrückerstattung ist eine Erstattung dieser Beiträge und mindert im Jahr des Zuflusses Ihren Sonderausgabenabzug (§ 10 Abs. 4b EStG).

    Selbst gezahlte Rechnungen können Sie dagegen nicht verrechnen. Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 29. November 2017 (X R 3/16) entschieden, dass Krankheitskosten, die Sie tragen, um eine Rückerstattung zu erhalten, die erstatteten Beiträge nicht mindern. Als außergewöhnliche Belastung zählen sie nur oberhalb der zumutbaren Belastung. Der BFH hält den Verzicht auf die Erstattung aber ausdrücklich für wirtschaftlich nachvollziehbar.

    Wann lohnt es sich, Rechnungen selbst zu zahlen?

    Rechnen Sie am Ende des Versicherungsjahres:

    1. Rückerstattung ermitteln: Welchen Betrag zahlt Ihr Tarif bei Leistungsfreiheit für das laufende Jahr, und welche Staffel verlieren Sie, wenn Sie einreichen?
    2. Steuereffekt abziehen: Die Rückerstattung senkt Ihren Sonderausgabenabzug. Netto bleibt also weniger als der ausgezahlte Betrag.
    3. Mit den Rechnungen vergleichen: Liegt die Summe der offenen Rechnungen klar unter der Rückerstattung nach Steuern, lohnt sich das Selbstzahlen meist.

    Ein Beispiel mit runden Beträgen ohne Tarifbezug: Angenommen, Ihr Tarif zahlt 600 € zurück, und nach Steuern bleiben davon 450 €. Haben Sie 200 € an Rechnungen, behalten Sie unter dem Strich 250 €. Bei 500 € Rechnungen reichen Sie besser ein. Laut PKV-Verband können Sie in der Regel entscheiden, ob Sie die Rückerstattung annehmen oder ältere Rechnungen nachträglich einreichen. Prüfen Sie dazu die Frist für die Einreichung in Ihren Bedingungen. Größere Rechnungen sollten Sie wie üblich einreichen, eine Rückerstattung darf kein Grund sein, auf notwendige Behandlung zu verzichten.

    Wie spielen Selbstbehalt und Rückerstattung zusammen?

    Ein Selbstbehalt und eine Rückerstattung wirken in eine ähnliche Richtung: Beide belohnen Sie, wenn Sie kleine Rechnungen selbst tragen. Zwei Punkte sollten Sie kennen. Erstens sinkt die Rückerstattung laut PKV-Verband mit einem niedrigeren Beitrag, wenn sie in Monatsbeiträgen bemessen wird. Zweitens zählen Rechnungen, die Sie im Selbstbehalt einreichen, je nach Tarif bereits als Inanspruchnahme von Leistungen. Lesen Sie in den Bedingungen nach, ob das Einreichen innerhalb des Selbstbehalts die Rückerstattung kostet.

    Für wen eignet sich ein Tarif mit Rückerstattung?

    Insgesamt entsprach die Rückerstattung 2023 laut PKV-Verband 3,1 % der Beitragseinnahmen. Für Sie zählt aber nur Ihr eigener Fall. Ein Tarif mit Rückerstattung passt vor allem, wenn Sie

    • gesund sind und in vielen Jahren nur wenige kleine Rechnungen haben,
    • Arztrechnungen bis zum Jahresende aus eigenen Mitteln vorstrecken können,
    • bereit sind, am Jahresende kurz nachzurechnen, statt jede Rechnung sofort einzureichen.

    Haben Sie regelmäßig höhere Kosten, etwa durch eine chronische Erkrankung, spielt die Rückerstattung kaum eine Rolle. Dann zählen Leistungsumfang und Beitragsstabilität deutlich mehr.

    Worauf achten Sie beim Tarifvergleich?

    • Form der Rückerstattung: vertraglich zugesagt oder erfolgsabhängig.
    • Staffel nach leistungsfreien Jahren und ob Vorsorgeuntersuchungen ausgenommen sind.
    • Gilt die Rückerstattung je Tarif oder für den gesamten Vertrag?
    • Wie hoch ist die Rückerstattung in den vergangenen Jahren tatsächlich ausgefallen?

    Eine Beitragsrückerstattung ist ein angenehmer Zusatz, aber kein Ersatz für einen stabilen Beitrag. Wie Sie bei einer Anpassung reagieren, lesen Sie unter PKV-Beitragserhöhung 2027 und Tarifwechsel nach § 204 VVG.

    So helfen wir

    Als Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO, nicht an einen Versicherer gebunden, vergleichen wir über 400 Tarife aller großen Anbieter, auch mit Blick auf Rückerstattung, Selbstbehalt und Leistungen. Kostenlos und unverbindlich, Rückmeldung in der Regel innerhalb von 48 Stunden. Wer Kinder mitversichern möchte, findet Hinweise im Ratgeber PKV mit Familie.

    Tarife mit Beitragsrückerstattung vergleichen

    Wir vergleichen über 400 Tarife nach Leistungen, Selbstbehalt und Rückerstattung. Kostenlos und unverbindlich.

    Tarife vergleichen

    Kostenloses PKV-Angebot anfordern

    3 kurze Schritte · kostenlos und unverbindlich · Rückmeldung in der Regel innerhalb von 48 Stunden

    Schritt 1 von 3: Ihre Situation

    Ihre Situation

    Verschlüsselte Übertragung · Versicherungsmakler nach §34d GewO · Register-Nr. D-B8MS-ZDNPK-30

    Häufige Fragen

    Wann bekomme ich eine Beitragsrückerstattung?

    In der Regel, wenn Sie ein Kalender- bzw. Versicherungsjahr lang keine Leistungen in Anspruch nehmen. Viele Versicherer zahlen auch dann etwas zurück, wenn Sie nur ein- oder zweimal im Jahr Rechnungen einreichen. Die Details stehen in Ihren Tarifbedingungen.

    Wie hoch ist die Beitragsrückerstattung?

    Das legt der Tarif fest. Laut PKV-Verband steigt sie oft mit der Zahl der leistungsfreien Jahre, nach drei Jahren können es zum Beispiel vier bis sechs Monatsbeiträge sein. Bei erfolgsabhängigen Modellen kann die Höhe schwanken.

    Muss ich die Beitragsrückerstattung versteuern?

    Nicht als Einkommen, sie mindert aber im Jahr des Zuflusses Ihre als Sonderausgaben abziehbaren Krankenversicherungsbeiträge (§ 10 Abs. 4b EStG). Dadurch fällt der Steuervorteil der Beiträge entsprechend geringer aus.

    Kann ich selbst gezahlte Rechnungen steuerlich gegenrechnen?

    Nicht bei den Sonderausgaben. Nach dem BFH-Urteil X R 3/16 mindern Krankheitskosten, die Sie für eine Rückerstattung selbst tragen, die erstatteten Beiträge nicht. Sie zählen nur als außergewöhnliche Belastung oberhalb der zumutbaren Belastung.

    Lohnt sich ein Tarif mit Beitragsrückerstattung?

    Wenn Sie selten zum Arzt gehen, kann er sich lohnen. Entscheidend sind aber Leistungen und Beitragsstabilität des Tarifs. Die Rückerstattung ist ein Zusatz, der nicht garantiert jedes Jahr anfällt.

    Weiterführende Artikel