Ein Wechsel in die private Krankenversicherung ist kein Spontankauf. Wer planlos kündigt, riskiert Versicherungslücken oder schlechtere Annahmebedingungen. Diese Reihenfolge hat sich bewährt.
Schritt 1 – Wechselrecht prüfen
Wechseln dürfen: Angestellte mit Bruttojahreseinkommen über der Versicherungspflichtgrenze (2026: 77.400 €), Selbstständige und Freiberufler unabhängig vom Einkommen, Beamte und Studierende, die sich zu Studienbeginn befreien lassen.
Schritt 2 – Bedarf definieren
Listen Sie auf: gewünschte Wahlleistungen, Zahn-Anspruch, Heilpraktiker-Wunsch, Auslandstätigkeit, möglicher Selbstbehalt. Ohne Bedarfsklärung wird jeder Tarifvergleich zum Ratespiel.
Schritt 3 – Anbieter & Tarife vorauswählen
Konzentrieren Sie sich auf wenige Gesellschaften mit solider Finanzkraft (Hinweise geben z. B. Ratings von Assekurata oder Map-Report). Premium muss nicht teuer sein – aber Billigtarife mit Leistungslücken rächen sich später.
Schritt 4 – Anonyme Risikovoranfrage
Lassen Sie Ihren Makler zuerst anonyme Voranfragen stellen. So sehen Sie, welcher Versicherer Sie zu welchen Bedingungen aufnimmt – ohne dass ein abgelehnter Antrag entsteht, den Sie bei späteren Anträgen angeben müssten.
Schritt 5 – Gesundheitsfragen sorgfältig beantworten
Hier wird der häufigste Fehler gemacht. Jede verschwiegene Erkrankung kann später zum Rücktritt oder zur Anfechtung wegen arglistiger Täuschung führen – im schlimmsten Fall verlieren Sie Ihren Vertrag. Lieber sorgfältig dokumentieren und ggf. einen Risikozuschlag akzeptieren.
Schritt 6 – GKV kündigen
Kündigungsfrist GKV: 2 Monate zum Monatsende. Die Kündigung wird erst wirksam, wenn die Folgeversicherung nachgewiesen ist – reichen Sie die PKV-Bestätigung also zügig ein. Werden Sie wegen Überschreitens der Versicherungspflichtgrenze versicherungsfrei, können Sie innerhalb von zwei Wochen nach dem Hinweis Ihrer Kasse austreten.
Schritt 7 – Starttermin abstimmen
PKV-Beginn = Tag nach GKV-Ende. Achten Sie auf einen nahtlosen Übergang. Lassen Sie sich vom Arbeitgeber den Zuschuss zur PKV bestätigen.
Häufige Stolperfallen
- Neuer Job: Bei Neueinstellung zählt das voraussichtliche Jahresarbeitsentgelt – prüfen Sie, ob Ihr Gehalt dauerhaft über der Grenze liegt.
- Ehepartner ohne eigenes Einkommen: Eine PKV-Familienversicherung gibt es nicht – jede Person braucht einen eigenen Vertrag.
- Schwangerschaft: Während einer laufenden Schwangerschaft stellen viele Versicherer den Antrag zurück.