Kurz zusammengefasst: Für Medizinerinnen und Mediziner gibt es nicht die eine richtige Krankenversicherung. Entscheidend ist, ob Sie angestellt, niedergelassen oder verbeamtet sind, denn davon hängen Wechselrecht, Arbeitgeberzuschuss und Beihilfe ab. Für Praxisinhaber kommt eine Frage hinzu, die oft unterschätzt wird: Wovon leben Sie, wenn Sie länger krank sind?
Können angestellte Ärzte in die PKV wechseln?
Ja, wenn Ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt über der Versicherungspflichtgrenze liegt, 2026: 77.400 € im Jahr bzw. 6.450 € im Monat (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V). Ob einzelne Vergütungsbestandteile zum regelmäßigen Entgelt zählen, beurteilt Ihr Arbeitgeber. Liegen Sie darunter, etwa in Teilzeit, sind Sie gesetzlich pflichtversichert. Sinkt Ihr Entgelt nach dem Wechsel unter die Grenze, werden Sie grundsätzlich wieder versicherungspflichtig, eine Befreiung ist nach § 8 Abs. 1 SGB V nur in bestimmten Fällen möglich, etwa wenn die Grenze angehoben wird oder Sie Ihre Arbeitszeit verringern. Ab 55 ist die Rückkehr in die GKV nach § 6 Abs. 3a SGB V in aller Regel ausgeschlossen, wenn Sie zuvor längere Zeit privat versichert waren.
Als privat versicherter Angestellter erhalten Sie nach § 257 SGB V einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe der Hälfte des Beitrags, 2026 höchstens 508,59 € für die Krankenversicherung, plus einen Zuschuss zur Pflegeversicherung. Im Krankheitsfall zahlt der Arbeitgeber das Gehalt nach § 3 EFZG bis zu sechs Wochen weiter. Danach ersetzt in der PKV ein vereinbartes Krankentagegeld das Krankengeld der GKV. Planen Sie es so, dass es nahtlos ab der siebten Woche greift.
Was gilt für niedergelassene Ärzte?
Mit der Niederlassung sind Sie hauptberuflich selbstständig und damit unabhängig vom Einkommen nicht gesetzlich versicherungspflichtig (§ 5 Abs. 5 SGB V). Sie wählen zwischen PKV und freiwilliger GKV. In der GKV zahlen Selbstständige bei Einkünften ab der Beitragsbemessungsgrenze 2026 bis zu 1.261,31 € im Monat (mit Krankengeldanspruch und Pflegeversicherung, kinderlos), ohne Arbeitgeberzuschuss. Den PKV-Beitrag tragen Sie ebenfalls allein. Den Anteil für die Basisabsicherung können Sie als Sonderausgabe absetzen, Details im Ratgeber PKV-Beiträge absetzen.
Krankentagegeld für Praxisinhaber
Wenn Sie als Praxisinhaber ausfallen, fehlt Ihr Einkommen ab dem ersten Tag, während Gehälter, Miete und Leasingraten weiterlaufen. Die Krankentagegeldversicherung ersetzt nach § 192 Abs. 5 VVG den Verdienstausfall bei Arbeitsunfähigkeit durch das vereinbarte Tagegeld. Wichtig sind:
- Höhe: Das Tagegeld orientiert sich am Nettoeinkommen aus der ärztlichen Tätigkeit. Passen Sie es an, wenn Ihr Gewinn steigt.
- Beginn: Je später das Tagegeld einsetzt, desto günstiger der Beitrag. Die Wartezeit sollte zu Ihren Rücklagen passen.
- Praxiskosten: Das Krankentagegeld ersetzt Ihr Einkommen, nicht die laufenden Fixkosten der Praxis. Dafür gibt es eigene Praxisausfallversicherungen.
Leistungen aus einer privaten Krankentagegeldversicherung sind steuerfrei. Mehr dazu im Ratgeber Krankentagegeld für Selbstständige und auf unserer Seite Krankentagegeld.
Was gilt für verbeamtete Ärzte?
Ärztinnen und Ärzte im Beamtenverhältnis, etwa im öffentlichen Gesundheitsdienst oder an Hochschulen, erhalten Beihilfe und versichern nur die Restkosten in einem beihilfekonformen Tarif. Bei der erstmaligen Verbeamtung steht Ihnen die Öffnungsaktion der PKV offen: Antrag innerhalb von sechs Monaten, keine Leistungsausschlüsse, Risikozuschläge höchstens 30 %. Für Sanitätsoffiziere mit truppenärztlicher Versorgung bezieht sich das Angebot laut PKV-Verband auf eine Anwartschaftsversicherung. Mehr auf unserer Seite PKV für Beamte und im Ratgeber PKV für Beamtenanwärter.
Was leistet das Versorgungswerk bei Berufsunfähigkeit?
Das ärztliche Versorgungswerk ersetzt für Kammermitglieder die gesetzliche Rentenversicherung, nicht die Krankenversicherung. Es zahlt bei Berufsunfähigkeit eine Rente nach seiner Satzung, und diese Satzungen sind streng. Ein Urteil des VG Regensburg vom 17.02.2025 zur Bayerischen Ärzteversorgung zeigt, dass es dabei auf die Aufgabe der ärztlichen Tätigkeit ankommen kann. Hinzu kommt: Nach den üblichen Bedingungen endet die Krankentagegeldversicherung, wenn Berufsunfähigkeit eintritt. Zwischen Krankentagegeld und Versorgungswerk kann deshalb eine Lücke entstehen.
Ob Sie zusätzlich eine private Berufsunfähigkeitsversicherung brauchen, beantworten wir in diesem Ratgeber bewusst nicht. Lesen Sie die Satzung Ihres Versorgungswerks und lassen Sie sich dazu gesondert beraten.
Gibt es spezielle Ärztetarife?
Mehrere Versicherer bieten eigene Tarife für Ärzte und Zahnärzte an, teils auch Gruppenverträge über Kammern oder Verbände. Voraussetzung ist meist die Approbation, für Medizinstudierende gibt es teils Ausbildungstarife. Ein Berufsgruppentarif ist nicht automatisch günstiger oder besser. Vergleichen Sie vor allem:
- die Definition von Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit im Krankentagegeld,
- die ambulante Erstattung, auch über die Regelhöchstsätze der Gebührenordnung hinaus,
- Psychotherapie, Zahnleistungen und Hilfsmittel,
- Selbstbehalt, Beitragsrückerstattung und den Spielraum für einen späteren Tarifwechsel.
Weitere Kammerberufe behandelt der Ratgeber PKV für Freiberufler. Warum ein früher Einstieg den Beitrag dauerhaft senkt, erklärt Was kostet die PKV mit 30, 40 oder 50? Wer noch studiert, findet Hinweise in PKV für Studenten.
So helfen wir
Als Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO, nicht an einen Versicherer gebunden, vergleichen wir Ärzte- und reguläre Tarife aus über 400 Tarifen aller großen PKV-Anbieter, passend zu Ihrem Status als angestellter, niedergelassener oder verbeamteter Mediziner. Für Praxisinhaber stimmen wir das Krankentagegeld auf Ihr Einkommen ab. Kostenlos und unverbindlich, Rückmeldung in der Regel innerhalb von 48 Stunden.