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    Private Krankenversicherung im Vergleich
    6 Min. Lesezeit

    Alterungsrückstellungen in der PKV: So funktionieren sie

    Mit den Alterungsrückstellungen sparen PKV-Versicherte in jungen Jahren für die höheren Gesundheitskosten im Alter. Hinzu kommt bis zum 60. Lebensjahr ein gesetzlicher Zuschlag von 10 % (§ 149 VAG). Beim Tarifwechsel im eigenen Unternehmen bleiben die Rückstellungen voll erhalten, beim Versichererwechsel werden sie bei Verträgen ab 2009 nur im Umfang des Basistarifs übertragen.

    Kurz zusammengefasst: Ein Teil Ihres PKV-Beitrags fließt nicht in die laufenden Arztrechnungen, sondern in die Alterungsrückstellung. Sie soll verhindern, dass der Beitrag nur deshalb steigt, weil Sie älter werden. Wer versteht, wie Rückstellungen entstehen und wann sie mitgenommen werden können, trifft bessere Entscheidungen bei Tarifwechsel, Kündigung und Versichererwechsel.

    Was sind Alterungsrückstellungen?

    Private Krankenversicherer, die eine Vollversicherung anbieten, müssen nach § 146 Abs. 1 Nr. 2 VAG eine Alterungsrückstellung bilden. Die Idee: In jungen Jahren verursachen Versicherte im Schnitt weniger Kosten, als ihr Beitrag deckt. Der Überschuss wird verzinslich angelegt und im Alter eingesetzt, wenn die Kosten steigen. Laut Verbraucherzentrale sollen die Rückstellungen den Beitrag möglichst konstant halten.

    Wichtig: Die Rückstellungen werden für das Kollektiv aller Versicherten eines Tarifs gebildet, nicht auf einem persönlichen Sparkonto. Ihr Versicherer muss Ihnen aber laut Verbraucherzentrale mitteilen, welche Summe rechnerisch auf Sie entfällt.

    Warum steigen die Beiträge trotzdem?

    Die Rückstellungen gleichen nur den Effekt des Älterwerdens aus. Steigen die Gesundheitskosten insgesamt, etwa durch medizinischen Fortschritt, oder bringen die Kapitalanlagen weniger Zinsen als kalkuliert, muss der Beitrag angepasst werden. Das sieht auch die Verbraucherzentrale so. Wie solche Anpassungen ausgelöst werden, erklärt der Ratgeber PKV-Beitragserhöhung 2027.

    Was ist der gesetzliche Zuschlag von 10 %?

    Zusätzlich zur kalkulierten Rückstellung erheben die Versicherer nach § 149 VAG einen Zuschlag von 10 % der jährlichen Bruttoprämie. Er wird ab dem Kalenderjahr nach Ihrem 21. Geburtstag fällig und endet mit dem Kalenderjahr, in dem Sie 60 werden. Danach sinkt Ihr Beitrag um diesen Zuschlag.

    Das so angesparte Geld ist nach § 150 Abs. 3 VAG zweckgebunden: Ab dem 65. Lebensjahr wird es eingesetzt, um Beitragserhöhungen ganz oder teilweise abzufangen. Was mit Vollendung des 80. Lebensjahres noch nicht verbraucht ist, dient zur Senkung des Beitrags. Für Angestellte ist der Zuschlag laut PKV-Verband zuschussfähig, siehe Arbeitgeberzuschuss zur PKV.

    Was passiert mit den Zinserträgen?

    Erwirtschaftet der Versicherer mit den Rückstellungen mehr als den kalkulierten Rechnungszins, muss er nach § 150 Abs. 1 VAG jährlich 90 % dieses Überzinses den Versicherten gutschreiben. Diese Mittel fließen ebenfalls in die Beitragsentlastung im Alter.

    Kann ich Alterungsrückstellungen mitnehmen?

    Es kommt darauf an, wohin Sie wechseln:

    • Tarifwechsel beim eigenen Versicherer: Nach § 204 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VVG werden die Alterungsrückstellung und die erworbenen Rechte vollständig angerechnet. Mehr dazu im Ratgeber Tarifwechsel nach § 204 VVG.
    • Wechsel zu einem anderen Versicherer, Vertrag ab 1. Januar 2009: Übertragen wird nach § 204 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VVG und § 146 Abs. 1 Nr. 5 VAG nur der Übertragungswert für den Teil der Versicherung, dessen Leistungen dem Basistarif entsprechen. Für den Rest können Sie beim bisherigen Versicherer einen Zusatztarif verlangen (§ 204 Abs. 1 Satz 2 VVG).
    • Wechsel zu einem anderen Versicherer, Vertrag vor 2009: Eine Übertragung ist nicht vorgesehen. Die Ausnahme für einen Wechsel in den Basistarif bis zum 30. Juni 2009 ist abgelaufen.
    • Private Pflegepflichtversicherung: Hier wird die kalkulierte Rückstellung beim Versichererwechsel nach § 204 Abs. 3 VVG übertragen.
    • Kündigung ohne Anschluss in der PKV: Ausgezahlt werden die Rückstellungen nicht, so auch die Verbraucherzentrale.

    Was bedeutet das für einen Versichererwechsel?

    Beim neuen Versicherer zählt Ihr heutiges Alter, Ihr heutiger Gesundheitszustand und nur der übertragene Teil der Rückstellungen. Je länger Sie versichert sind und je umfangreicher Ihr Tarif über den Basistarif hinausgeht, desto mehr bleibt beim alten Versicherer zurück. Für langjährig Versicherte ist ein Wechsel deshalb selten günstiger als ein Tarifwechsel im eigenen Haus. Die Verbraucherzentrale rät, zuerst die Tarife beim eigenen Versicherer zu prüfen. Wer jung und gesund ist und erst seit Kurzem versichert, verliert dagegen wenig. Wie Sie bei einer Kündigung vorgehen, zeigt der Ratgeber PKV kündigen.

    Was bedeutet das für die Tarifwahl beim Einstieg?

    Weil Rückstellungen nur eingeschränkt übertragbar sind, ist die erste Wahl von Versicherer und Tarif besonders wichtig. Achten Sie auf einen Versicherer, bei dem es auch später passende Tarife für einen Wechsel nach § 204 VVG gibt. Je früher Sie eintreten, desto länger wird für Sie angespart, siehe PKV-Kosten nach Alter. Ergänzend kann ein Beitragsentlastungstarif sinnvoll sein, siehe PKV im Alter bezahlbar halten.

    So helfen wir

    Als Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO, nicht an einen Versicherer gebunden, vergleichen wir über 400 Tarife aller großen Anbieter und berücksichtigen dabei, wie viele Wechseloptionen ein Versicherer später bietet. Sind Sie bereits versichert, prüfen wir, ob ein Tarifwechsel oder ausnahmsweise ein Versichererwechsel für Sie sinnvoll ist. Kostenlos und unverbindlich, Rückmeldung in der Regel innerhalb von 48 Stunden.

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    Häufige Fragen

    Was sind Alterungsrückstellungen in der PKV?

    Ein Teil des Beitrags, den der Versicherer verzinslich anlegt, um die höheren Kosten im Alter zu finanzieren. Die Pflicht zur Bildung ergibt sich aus § 146 Abs. 1 Nr. 2 VAG. Die Rückstellungen werden für das Kollektiv eines Tarifs gebildet, nicht auf einem persönlichen Konto.

    Bis wann zahle ich den gesetzlichen Zuschlag von 10 %?

    Nach § 149 VAG ab dem Kalenderjahr nach Ihrem 21. Geburtstag bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem Sie 60 werden. Das angesparte Geld wird ab 65 zur Dämpfung von Beitragserhöhungen und ab 80 zur Beitragssenkung eingesetzt.

    Kann ich meine Alterungsrückstellungen zu einem anderen Versicherer mitnehmen?

    Bei Verträgen ab 2009 nur im Umfang des Basistarifs (§ 204 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VVG). Bei älteren Verträgen ist eine Übertragung nicht vorgesehen. Beim Tarifwechsel im eigenen Unternehmen bleiben sie vollständig erhalten.

    Werden Alterungsrückstellungen bei Kündigung ausgezahlt?

    Nein. Laut Verbraucherzentrale bekommen Sie Rückstellungen bei einer Kündigung nicht ausgezahlt. Deshalb sollte vor jeder Kündigung geprüft werden, was übertragen wird und was verloren geht.

    Was passiert mit den Rückstellungen der Pflegeversicherung?

    Bei der privaten Pflegepflichtversicherung wird die kalkulierte Alterungsrückstellung beim Wechsel zu einem anderen Versicherer nach § 204 Abs. 3 VVG übertragen.

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