Sechs Wochen krank ohne Einnahmen – als Angestellter zahlt der Arbeitgeber, danach die Krankenkasse. Selbstständige müssen diesen Schutz selbst organisieren. Krankentagegeld ist die wichtigste – und am häufigsten zu niedrig angesetzte – Police neben der Krankenversicherung selbst.
Wie hoch sollte das Krankentagegeld sein?
Absichern lässt sich höchstens Ihr Nettoeinkommen (Bereicherungsverbot) – niedriger gefährdet die Lebenshaltung. Bei 4.500 € netto im Monat entspricht das bis zu 150 € Tagegeld.
Karenzzeit wählen – die wichtigste Stellschraube
- Ab Tag 8 oder 15: Deutlich teurer, sinnvoll bei geringen Rücklagen.
- Ab Tag 22 oder 29: Häufige Wahl für Solo-Selbstständige – drei bis vier Wochen lassen sich meist überbrücken.
- Ab Tag 43: Wer sechs Wochen Liquiditätsreserve hat, spart spürbar Beitrag.
- Später: Nur bei großen Rücklagen sinnvoll.
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Häufige Fehler
- Tagegeld unter Bedarf: Ein zu niedriger Tagessatz deckt im Ernstfall nicht einmal Miete und Krankenversicherung.
- Karenzzeit nicht auf Rücklagen abgestimmt: Wer Reserven hat, verschenkt mit zu kurzer Karenz Beitrag.
- Anpassung vergessen: Das Einkommen steigt, das Tagegeld bleibt – im Leistungsfall reicht es nicht.
- Berufsunfähigkeit nicht bedacht: Bei Berufsunfähigkeit endet das Krankentagegeld – dafür braucht es eine BU-Versicherung.
Steuerliche Behandlung
Leistungen aus dem privaten Krankentagegeld sind nach § 3 Nr. 1a EStG steuerfrei und unterliegen auch nicht dem Progressionsvorbehalt.