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    PKV für Selbstständige
    6 Min. Lesezeit

    Krankentagegeld für Selbstständige: Der unterschätzte Schutz

    Selbstständige erhalten Krankengeld nur, wenn sie es selbst absichern – in der GKV per Wahlerklärung oder Wahltarif, in der PKV über ein Krankentagegeld. Es sichert ab dem gewählten Tag bis zu 100 % des Nettoeinkommens. Je länger die Karenzzeit, desto niedriger der Beitrag.

    Sechs Wochen krank ohne Einnahmen – als Angestellter zahlt der Arbeitgeber, danach die Krankenkasse. Selbstständige müssen diesen Schutz selbst organisieren. Krankentagegeld ist die wichtigste – und am häufigsten zu niedrig angesetzte – Police neben der Krankenversicherung selbst.

    Wie hoch sollte das Krankentagegeld sein?

    Absichern lässt sich höchstens Ihr Nettoeinkommen (Bereicherungsverbot) – niedriger gefährdet die Lebenshaltung. Bei 4.500 € netto im Monat entspricht das bis zu 150 € Tagegeld.

    Karenzzeit wählen – die wichtigste Stellschraube

    • Ab Tag 8 oder 15: Deutlich teurer, sinnvoll bei geringen Rücklagen.
    • Ab Tag 22 oder 29: Häufige Wahl für Solo-Selbstständige – drei bis vier Wochen lassen sich meist überbrücken.
    • Ab Tag 43: Wer sechs Wochen Liquiditätsreserve hat, spart spürbar Beitrag.
    • Später: Nur bei großen Rücklagen sinnvoll.

    Der Beitrag hängt von Beruf, Alter, Tagegeldhöhe und Karenzzeit ab. Wir vergleichen die Tarife aller großen Anbieter für Ihre Situation – über 400 Tarife, kostenlos und unverbindlich.

    Häufige Fehler

    1. Tagegeld unter Bedarf: Ein zu niedriger Tagessatz deckt im Ernstfall nicht einmal Miete und Krankenversicherung.
    2. Karenzzeit nicht auf Rücklagen abgestimmt: Wer Reserven hat, verschenkt mit zu kurzer Karenz Beitrag.
    3. Anpassung vergessen: Das Einkommen steigt, das Tagegeld bleibt – im Leistungsfall reicht es nicht.
    4. Berufsunfähigkeit nicht bedacht: Bei Berufsunfähigkeit endet das Krankentagegeld – dafür braucht es eine BU-Versicherung.

    Steuerliche Behandlung

    Leistungen aus dem privaten Krankentagegeld sind nach § 3 Nr. 1a EStG steuerfrei und unterliegen auch nicht dem Progressionsvorbehalt.

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    Häufige Fragen

    Wie hoch ist Krankentagegeld für Selbstständige maximal?

    Maximal so hoch wie das nachgewiesene Nettoeinkommen (Bereicherungsverbot). Versicherer prüfen die Angabe im Leistungsfall, etwa anhand von Steuerbescheiden.

    Welche Karenzzeit ist sinnvoll?

    Das richtet sich nach Ihren Rücklagen: Mit wenig Reserve eher ab Tag 15 oder 22, mit einer Reserve von rund zwei Monatsausgaben ab Tag 43. Je länger die Karenzzeit, desto günstiger der Beitrag.

    Ist Krankentagegeld steuerpflichtig?

    Nein. Leistungen aus privatem Krankentagegeld sind nach § 3 Nr. 1a EStG steuerfrei und unterliegen nicht dem Progressionsvorbehalt – ein Vorteil gegenüber dem gesetzlichen Krankengeld.

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