Die Entscheidung beim Start in die Selbstständigkeit prägt Ihre Krankenversicherung oft für Jahrzehnte. Wer ohne Plan in der freiwilligen GKV bleibt, zahlt mit steigendem Gewinn oft mehr als nötig – wer ohne Plan in die PKV wechselt, gibt die einfache Rückkehr auf. So vermeiden Sie beide Fehler.
Ihre Optionen als Gründer
- Aus der Anstellung: Mit Beginn der hauptberuflichen Selbstständigkeit endet die Versicherungspflicht. Die Kasse führt Sie als freiwilliges Mitglied weiter – wer in die PKV möchte, erklärt innerhalb von zwei Wochen nach dem Hinweis der Kasse den Austritt oder kündigt später mit zwei Monaten Frist (jeweils mit Nachweis der PKV).
- Mit Gründungszuschuss aus der Arbeitslosigkeit: Mit dem Ende des Arbeitslosengeldbezugs endet die Pflichtversicherung – auch hier haben Sie die Wahl.
- Bestehende PKV: Bleibt erhalten, ggf. ist eine Tarifoptimierung sinnvoll.
Was viele Gründer übersehen
1. Kein Gründerrabatt mehr in der GKV
Seit 2019 gilt für Gründer derselbe Mindestbeitrag wie für alle Selbstständigen: 2026 rund 223 € ohne Krankengeld, zuzüglich Pflegeversicherung. Wer anfangs wenig verdient, zahlt damit verhältnismäßig viel. Ob und in welcher Höhe ein Gründungszuschuss beitragspflichtig ist, klärt Ihre Kasse.
2. Familienversicherung endet
Mit Aufnahme einer hauptberuflichen Selbstständigkeit endet die beitragsfreie Familienversicherung beim Partner – Sie brauchen eine eigene Krankenversicherung (freiwillige GKV oder PKV).
3. PKV-Vorteile in den ersten Jahren
Junge, gesunde Gründer zahlen in der PKV oft weniger als in der freiwilligen GKV – vor allem, sobald der Gewinn steigt. Aber: Der PKV-Beitrag sinkt nicht, wenn der Umsatz einbricht.
Orientierung nach Lebensphase
- Unter 35, gesund, ohne Kinder: PKV oft attraktiv, Beitragsentlastung einplanen.
- 35–45, Familie geplant, unsicheres Einkommen: Freiwillige GKV oft die bessere Wahl.
- Über 45, etabliert: PKV nur mit guter Gesundheit und solider Rücklage.