Kurz zusammengefasst: Zum Jahreswechsel erhalten viele Privatversicherte ein Anpassungsschreiben. Eine Beitragserhöhung ist ärgerlich, aber kein Grund zur Panik und erst recht kein Grund, vorschnell zu kündigen. Wer seine Möglichkeiten kennt, kann den Beitrag häufig deutlich senken und behält dabei seine angesparten Alterungsrückstellungen.
Wie stark steigen die PKV-Beiträge 2027?
Nach Angaben des PKV-Verbands (Stand: November 2026) müssen rund 53 % der Privatversicherten zum 1. Januar 2027 mit einer Erhöhung rechnen. Bei den Betroffenen liegt die Anpassung im Schnitt bei voraussichtlich 13,4 %, bei Beihilfeberechtigten bei 11,4 %, bei den übrigen Versicherten bei 15,3 %. Über einen längeren Zeitraum betrachtet sind die Beitragseinnahmen je Versichertem von 2017 bis 2027 laut einer WIP-Analyse in der PKV um durchschnittlich 5,1 % pro Jahr gestiegen, in der GKV um 5,3 %.
Das sind Durchschnittswerte. Ihr persönlicher Beitrag kann deutlich stärker, geringer oder gar nicht steigen. Maßgeblich ist allein Ihr Tarif. Einen Überblick über die aktuellen Zahlen finden Sie auch in unserem Ratgeber Beitragserhöhung: Was tun?.
Warum steigen PKV-Beiträge in Sprüngen?
Der auslösende Faktor nach § 155 VAG
Private Krankenversicherer dürfen Beiträge nicht nach Belieben anheben. Nach § 155 VAG vergleichen sie mindestens einmal im Jahr für jeden Tarif die kalkulierten mit den tatsächlich erforderlichen Leistungen. Erst wenn die Abweichung mehr als 10 % beträgt (in den Versicherungsbedingungen kann ein niedrigerer Wert vereinbart sein, häufig 5 %) oder die Sterbewahrscheinlichkeiten um mehr als 5 % abweichen, werden alle Beiträge des Tarifs überprüft und, falls die Abweichung nicht nur vorübergehend ist, angepasst.
Die Folge: Steigen die Kosten mehrere Jahre lang knapp unterhalb der Schwelle, bleibt der Beitrag zunächst stabil. Wird die Schwelle dann überschritten, fließen alle aufgelaufenen Veränderungen auf einmal in die Neukalkulation ein. Deshalb wirken Anpassungen in der PKV oft sprunghaft.
Welche Rolle spielt der Treuhänder?
Jede Neufestsetzung des Beitrags braucht nach § 203 Abs. 2 VVG die Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders, der die Berechnungsgrundlagen prüft. Die Erhöhung wird nach § 203 Abs. 5 VVG frühestens zu Beginn des zweiten Monats nach der Mitteilung wirksam, und der Versicherer muss die maßgeblichen Gründe nennen.
Was treibt die Kosten?
Der PKV-Verband nennt vor allem steigende Leistungsausgaben, etwa für Krankenhausbehandlungen, Arzneimittel und Heilmittel, sowie den medizinischen Fortschritt. Hinzu kommt das Zinsniveau: Die Erträge aus den Alterungsrückstellungen fließen in die Kalkulation ein. Lagen sie über Jahre unter dem ursprünglich angesetzten Rechnungszins, musste das über die Beiträge ausgeglichen werden.
Was können Sie bei einer Beitragserhöhung tun?
1. Anpassungsschreiben genau lesen
Prüfen Sie, um wie viel Ihr Beitrag steigt, ab wann und welche Tarifbausteine betroffen sind. Oft steigt nur ein Teil, zum Beispiel der Krankentagegeld- oder der Zahnbaustein. Ob eine Anpassung formell wirksam ist, ist eine Rechtsfrage. Dafür sind ein Fachanwalt für Versicherungsrecht oder die Verbraucherzentrale die richtigen Ansprechpartner.
2. Tarifwechsel nach § 204 VVG prüfen
Der wirksamste Hebel ist meist der Wechsel in einen anderen Tarif Ihres eigenen Versicherers. Nach § 204 VVG muss der Versicherer Ihren Antrag auf einen Tarif mit gleichartigem Schutz annehmen. Erworbene Rechte und Alterungsrückstellungen werden angerechnet, eine Gesundheitsprüfung ist nur für Mehrleistungen zulässig. Laut PKV-Verband müssen Versicherte ab 60 im Anpassungsschreiben auf günstigere Tarifalternativen hingewiesen werden. Wie das im Detail funktioniert, lesen Sie in unserem Ratgeber Tarifwechsel nach § 204 VVG.
3. Selbstbehalt anpassen
Ein höherer jährlicher Selbstbehalt senkt den Monatsbeitrag. Ob sich das rechnet, hängt von Ihren üblichen Arztkosten und einer möglichen Beitragsrückerstattung ab. Angestellte sollten bedenken: Der Arbeitgeberzuschuss bezieht sich auf den Beitrag. Den Selbstbehalt tragen Sie allein.
4. Leistungen gezielt prüfen
Nicht jede Komfortleistung ist für Sie wichtig. Ein Wechsel vom Einbett- ins Zweibettzimmer oder ein an Ihr aktuelles Einkommen angepasstes Krankentagegeld kann den Beitrag senken. Aber Vorsicht: Leistungen, die Sie streichen, bekommen Sie später in der Regel nur mit neuer Gesundheitsprüfung zurück.
5. Sonderkündigungsrecht nach § 205 Abs. 4 VVG kennen
Bei einer Beitragserhöhung können Sie den betroffenen Vertrag nach § 205 Abs. 4 VVG innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Mitteilung zum Zeitpunkt der Erhöhung kündigen. Für eine Krankheitskostenvollversicherung gilt zusätzlich § 205 Abs. 6 VVG: Die Kündigung wird nur wirksam, wenn Sie nachweisen, dass Sie nahtlos anderweitig versichert sind.
Was sollten Sie bei einer Beitragserhöhung nicht tun?
- Nicht vorschnell kündigen und den Versicherer wechseln. Bei Verträgen ab 2009 lassen sich Alterungsrückstellungen nur im Umfang des Basistarifs übertragen. Der Rest bleibt beim alten Versicherer. Beim neuen Anbieter zählen Ihr aktuelles Alter und Ihr heutiger Gesundheitszustand. Das macht den Wechsel für langjährig Versicherte meist teurer statt günstiger. Auch die Verbraucherzentrale rät von einem Wechsel ohne neutrale Prüfung ab.
- Nicht einfach weniger oder gar nicht zahlen. Bei Beitragsrückständen droht nach dem Mahnverfahren der Notlagentarif (§ 153 VAG) mit stark eingeschränkten Leistungen.
- Nicht wahllos Leistungen kappen. Ein niedrigerer Beitrag heute kann im Krankheitsfall teuer werden, wenn wichtige Leistungen fehlen.
- Nicht ungeprüft Honorarangebote unterschreiben. Der PKV-Verband warnt vor Tarifwechselberatern, die einen Anteil der Ersparnis als Honorar verlangen. Klären Sie die Kosten vorab.
Was gilt für ältere Versicherte?
Ab dem 60. Lebensjahr entfällt der gesetzliche Beitragszuschlag von 10 %. Wer vor 2009 privat versichert war, kann unter bestimmten Voraussetzungen in den Standardtarif wechseln, alle anderen haben Zugang zum Basistarif. Beide sind auf den GKV-Höchstbeitrag begrenzt (2026: ca. 1.017 €), bieten aber nur Leistungen auf GKV-Niveau. Weitere Hebel beschreibt unser Ratgeber PKV im Alter bezahlbar halten.
So helfen wir
Als Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO sind wir nicht an einen Versicherer gebunden. Wir sehen uns Ihr Anpassungsschreiben und Ihren Vertrag an, zeigen Ihnen die Optionen bei Ihrem bisherigen Versicherer und prüfen, ob in Ihrem Fall ausnahmsweise ein Neuabschluss bei einem anderen Anbieter sinnvoll ist. Dafür vergleichen wir über 400 Tarife. Das ist für Sie kostenlos und unverbindlich, eine Rückmeldung erhalten Sie in der Regel innerhalb von 48 Stunden. Rechtliche Prüfungen der Wirksamkeit einer Anpassung übernehmen wir nicht.