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    7 Min. Lesezeit

    Bleibt die PKV im Alter bezahlbar? Die 6 wirksamsten Hebel

    PKV-Beiträge im Alter lassen sich steuern – wenn Sie früh die Weichen stellen. Beitragsentlastungstarife, Tarifwechsel nach § 204 VVG, Standard- oder Basistarif als Notbremse, ein passender Selbstbehalt, der Zuschuss der Rentenversicherung und der Wegfall des 10-%-Zuschlags ab 60 ergeben zusammen eine wirksame Strategie.

    Die größte Sorge vor der PKV: „Was, wenn ich mit 70 den Beitrag nicht mehr zahlen kann?“ Die Antwort ist differenziert. Sehr hohe Beiträge im Alter sind kein Naturgesetz – sie entstehen vor allem, wenn niemand vorgesorgt hat. Diese sechs Hebel halten die PKV im Alter bezahlbar.

    1. Beitragsentlastungstarif (BET) frühzeitig abschließen

    Ein BET ist ein zusätzlicher Baustein, der ab dem vereinbarten Alter (meist 65 oder 67) Ihren Beitrag um einen festen Betrag senkt. Je früher Sie ihn abschließen, desto günstiger ist er.

    2. Gesetzlicher 10-%-Zuschlag entfällt ab 60

    Vom 21. bis zum 60. Lebensjahr zahlen Versicherte in der Krankheitskostenvollversicherung einen gesetzlichen Zuschlag von 10 % (§ 149 VAG), der die Alterungsrückstellungen aufstockt. Ab 60 entfällt er – der Beitrag sinkt entsprechend.

    3. Tarifwechsel nach § 204 VVG nutzen

    Innerhalb derselben Gesellschaft können Sie in einen Tarif mit gleichartigem Schutz wechseln – unter Mitnahme der Alterungsrückstellungen. Das kann den Beitrag spürbar senken, ohne dass Sie die Gesellschaft verlassen.

    4. Selbstbehalt anpassen

    Wer ausreichende Rücklagen hat, kann den Selbstbehalt erhöhen und so den Monatsbeitrag senken.

    5. Standardtarif (vor 2009) oder Basistarif als Notbremse

    Wer vor 2009 versichert war, kann unter bestimmten Voraussetzungen in den Standardtarif wechseln. Alle anderen haben Zugang zum Basistarif. Beide sind auf den GKV-Höchstbeitrag gedeckelt (2026: ca. 1.017 €), die Leistungen orientieren sich an der GKV.

    6. Zuschuss der Rentenversicherung & Beitragsrückerstattung

    Mit Rentenbeginn können Sie bei der Deutschen Rentenversicherung einen Zuschuss zu Ihrem PKV-Beitrag beantragen (2026: 8,75 % der gesetzlichen Rente, höchstens die Hälfte des Beitrags). Viele Tarife zahlen bei leistungsfreien Jahren eine Beitragsrückerstattung – prüfen Sie, ob sich das Einreichen kleiner Rechnungen lohnt.

    Welche Kombination für Ihren Vertrag sinnvoll ist, rechnen wir Ihnen kostenlos durch.

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    Häufige Fragen

    Wie stark steigen PKV-Beiträge wirklich?

    Das ist je nach Versicherer und Tarif sehr unterschiedlich. Beiträge steigen nicht jährlich, sondern in Sprüngen: Eine Anpassung ist nur erlaubt, wenn die tatsächlichen Leistungsausgaben um mehr als 10 % (je nach Vertrag 5 %) oder die Sterbewahrscheinlichkeiten um mehr als 5 % von der Kalkulation abweichen (§ 155 VAG). Ein unabhängiger Treuhänder muss jeder Anpassung zustimmen.

    Was ist der PKV-Basistarif?

    Ein gesetzlich vorgeschriebener Auffang-Tarif mit Leistungen vergleichbar der GKV. Der Beitrag ist auf den GKV-Höchstbeitrag begrenzt (2026: ca. 1.017 €). Jeder PKV-Vollversicherer muss ihn anbieten, Risikozuschläge sind nicht erlaubt. Eine Notbremse, wenn der reguläre Tarif nicht mehr bezahlbar ist.

    Lohnt sich ein BET-Tarif noch mit 50?

    Oft ja, aber der Baustein ist teurer als bei frühem Abschluss, weil weniger Zeit zum Ansparen bleibt. Ob er sich in Ihrem Fall rechnet, hängt von Tarif, Alter und gewünschter Entlastung ab – wir rechnen es Ihnen kostenlos durch.

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