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    Private Krankenversicherung im Vergleich
    7 Min. Lesezeit

    PKV mit Vorerkrankungen: Anonyme Risikovoranfrage erklärt

    Mit Vorerkrankungen ist eine private Krankenversicherung oft möglich, je nach Befund zu normalen Bedingungen, mit Risikozuschlag oder mit Leistungsausschluss. Klarheit schafft eine anonyme Risikovoranfrage über einen Makler: Mehrere Versicherer bewerten Ihre Gesundheitsangaben ohne Namen, bevor Sie einen Antrag stellen. Beamte nutzen die Öffnungsaktion, als Auffang bleibt der Basistarif.

    Kurz zusammengefasst: Vorerkrankungen schließen eine private Krankenversicherung nicht automatisch aus. Entscheidend ist, wie der jeweilige Versicherer Ihre Diagnosen bewertet, und das fällt von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich aus. Wer zuerst anonym anfragt und dann vollständig und wahrheitsgemäß beantragt, vermeidet Ablehnungen und spätere Streitigkeiten.

    Kann ich mich mit Vorerkrankungen privat versichern?

    Häufig ja. Vor Vertragsschluss prüft der Versicherer Ihren Gesundheitszustand anhand der Gesundheitsfragen im Antrag. Das Ergebnis kann sein: Annahme zu normalen Bedingungen, Annahme mit Risikozuschlag, Annahme mit Leistungsausschluss für eine bestimmte Erkrankung oder Ablehnung. Ausgeheilte, gut eingestellte oder geringfügige Befunde führen oft zu keinem oder einem moderaten Zuschlag, schwere chronische Erkrankungen eher zur Ablehnung.

    Was verlangt die vorvertragliche Anzeigepflicht nach § 19 VVG?

    Nach § 19 Abs. 1 VVG müssen Sie dem Versicherer bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung alle Ihnen bekannten Gefahrumstände mitteilen, nach denen er in Textform gefragt hat und die für seine Entscheidung erheblich sind. Das gilt auch für Fragen, die der Versicherer nach Ihrer Erklärung, aber vor der Annahme stellt.

    • Gefragt wird nur, was im Antrag steht: Maßgeblich sind die Fragen und Zeiträume des jeweiligen Antrags. Sie müssen sie aber vollständig beantworten, auch scheinbar harmlose Behandlungen.
    • Unterlagen helfen: Viele Antragsteller erinnern sich nicht an jeden Arztbesuch. Eine Übersicht der abgerechneten Leistungen von Ihrer Krankenkasse oder Auskünfte Ihrer behandelnden Ärzte schaffen Sicherheit.
    • Diagnosen prüfen: Abrechnungsdiagnosen stimmen nicht immer mit dem tatsächlichen Befund überein. Klären Sie Unstimmigkeiten vor dem Antrag mit Ihrem Arzt.

    Was passiert bei falschen oder unvollständigen Angaben?

    Die Folgen hängen vom Verschulden ab:

    • Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit: Der Versicherer kann vom Vertrag zurücktreten (§ 19 Abs. 2 VVG). Bei grober Fahrlässigkeit ist der Rücktritt ausgeschlossen, wenn er den Vertrag auch in Kenntnis der Umstände, nur zu anderen Bedingungen, geschlossen hätte.
    • Einfache Fahrlässigkeit: Statt Rücktritt kommt eine Kündigung mit einem Monat Frist oder eine Vertragsanpassung in Betracht (§ 19 Abs. 3 und 4 VVG), zum Beispiel ein nachträglicher Risikozuschlag.
    • Arglist: Der Versicherer kann den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten (§ 22 VVG).

    Diese Rechte bestehen nur, wenn der Versicherer Sie gesondert in Textform über die Folgen belehrt hat (§ 19 Abs. 5 VVG). In der Krankenversicherung erlöschen sie in der Regel drei Jahre nach Vertragsschluss (§ 194 Abs. 1 VVG), bei Vorsatz oder Arglist erst nach zehn Jahren (§ 21 Abs. 3 VVG). Ein verlorener Vertrag ist besonders bitter, weil ein neuer Versicherer Ihr dann höheres Alter und Ihren aktuellen Gesundheitszustand zugrunde legt.

    Risikozuschlag oder Leistungsausschluss: Was ist besser?

    Ein Risikozuschlag erhöht den Beitrag, dafür ist die Erkrankung voll mitversichert. Ein Leistungsausschluss hält den Beitrag niedriger, die betreffende Erkrankung und ihre Folgen zahlen Sie dann aber selbst. Bei Erkrankungen, die erneut auftreten oder teure Behandlungen nach sich ziehen können, ist ein Zuschlag meist die sicherere Wahl. Fragen Sie außerdem, ob der Versicherer einen Zuschlag nach einigen beschwerdefreien Jahren überprüft. Das ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, wird aber von manchen Gesellschaften angeboten.

    Wie funktioniert eine anonyme Risikovoranfrage?

    1. Gesundheitsangaben sammeln: Sie beantworten die üblichen Gesundheitsfragen und stellen Befunde oder Arztberichte zusammen.
    2. Anonymisierte Anfrage: Der Makler schickt diese Angaben ohne Namen und Anschrift an mehrere passende Versicherer.
    3. Votum der Versicherer: Jeder Versicherer teilt mit, ob er Sie aufnehmen würde und zu welchen Bedingungen, also ohne Zuschlag, mit Zuschlag, mit Ausschluss oder gar nicht.
    4. Vergleich und Antrag: Erst danach stellen Sie einen regulären Antrag beim Versicherer mit dem besten Gesamtergebnis aus Leistung und Beitrag.

    Der Vorteil: Sie sehen vorab, wo Sie zu welchen Bedingungen angenommen würden. Eine Ablehnung bleibt anonym. Das ist wichtig, weil viele Versicherer im Antrag nach früher abgelehnten Anträgen fragen. Das Votum ist allerdings unverbindlich. Verbindlich entscheidet der Versicherer erst über den echten Antrag, und der muss inhaltlich mit den Angaben der Voranfrage übereinstimmen. Wie der Wechsel danach ohne Versicherungslücke gelingt, zeigt unsere Checkliste zum PKV-Wechsel.

    Was gilt für Beamte mit Vorerkrankungen?

    Für Beamte gibt es die Öffnungsaktion der privaten Krankenversicherung. Laut PKV-Verband werden Beamtinnen und Beamte sowie ihre berücksichtigungsfähigen Angehörigen bei den teilnehmenden Versicherern auch mit Vorerkrankungen oder Behinderungen aufgenommen, wenn der Antrag innerhalb von sechs Monaten nach der erstmaligen Verbeamtung gestellt wird. Risikozuschläge sind auf maximal 30 % begrenzt, Leistungsausschlüsse gibt es nicht. Seit 2019 gilt das auch für Beamte auf Widerruf. Die Frist sollten Sie unbedingt im Blick behalten.

    Was bleibt, wenn kein Versicherer annimmt?

    Als Auffang gibt es den Basistarif nach § 152 VAG. Jeder Versicherer, der eine substitutive Krankenversicherung anbietet, muss ihn für bestimmte Personengruppen anbieten, etwa für Menschen ohne anderweitigen Krankenversicherungsschutz, die nicht gesetzlich versicherungspflichtig sind, oder für freiwillig gesetzlich Versicherte innerhalb von sechs Monaten nach Beginn der Wechselmöglichkeit. Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse sind im Basistarif nicht erlaubt (§ 203 Abs. 1 VVG). Die Leistungen entsprechen in etwa der GKV, der Beitrag ist auf den GKV-Höchstbeitrag begrenzt (2026: ca. 1.017 € ohne Pflege). Für Angestellte unter der Versicherungspflichtgrenze und viele Menschen mit schweren Vorerkrankungen ist die GKV allerdings die naheliegende Wahl.

    So helfen wir

    Als Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO stellen wir Ihre anonyme Risikovoranfrage bei mehreren passenden Versicherern und vergleichen die Ergebnisse mit über 400 Tarifen. Sie entscheiden erst danach, ob und wo Sie einen Antrag stellen. Kostenlos und unverbindlich, Rückmeldung in der Regel innerhalb von 48 Stunden. Ob sich die PKV in Ihrer Lage grundsätzlich lohnt, beantwortet unser Ratgeber Lohnt sich die private Krankenversicherung?

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    Häufige Fragen

    Ist eine anonyme Risikovoranfrage kostenlos?

    Bei uns ja. Die Risikovoranfrage ist Teil unserer Beratung als Makler und für Sie kostenlos und unverbindlich. Sie entscheiden erst nach Vorliegen der Ergebnisse, ob Sie einen Antrag stellen.

    Welche Vorerkrankungen muss ich im PKV-Antrag angeben?

    Alle Ihnen bekannten Umstände, nach denen der Versicherer im Antrag in Textform fragt, für die dort genannten Zeiträume (§ 19 VVG). Dazu gehören auch scheinbar harmlose Behandlungen. Was nicht gefragt wird, müssen Sie nicht angeben.

    Was passiert, wenn ich eine Vorerkrankung vergessen habe?

    Das hängt vom Verschulden ab. Bei einfacher Fahrlässigkeit kann der Versicherer kündigen oder den Vertrag anpassen, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zurücktreten, bei Arglist anfechten. In der Krankenversicherung erlöschen diese Rechte in der Regel nach drei Jahren, bei Vorsatz oder Arglist nach zehn Jahren. Melden Sie vergessene Angaben deshalb möglichst vor Vertragsschluss nach.

    Wie hoch darf der Risikozuschlag in der Öffnungsaktion für Beamte sein?

    Höchstens 30 %. Leistungsausschlüsse gibt es in der Öffnungsaktion nicht. Voraussetzung ist, dass Sie den Antrag bei einem teilnehmenden Versicherer innerhalb von sechs Monaten nach der erstmaligen Verbeamtung stellen.

    Kann mich der Basistarif ablehnen?

    Nur in engen Ausnahmefällen, etwa wenn der Versicherer Sie früher wegen Drohung oder arglistiger Täuschung angefochten hat oder wegen einer vorsätzlichen Verletzung der Anzeigepflicht zurückgetreten ist. Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse sind im Basistarif nicht erlaubt.

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