Kurz zusammengefasst: Als IT-Freelancer entscheiden Sie selbst, ob Sie freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichert sind. Die Entscheidung hängt an drei Fragen: Wie entwickelt sich Ihr Gewinn, wie sichern Sie Ausfallzeiten ab, und wie sicher ist Ihr Status als Selbstständiger? Gerade Letzteres wird bei langen Projekten für einen einzigen Kunden oft unterschätzt.
Welche Krankenversicherung ist für IT-Freelancer Pflicht?
Wer hauptberuflich selbstständig erwerbstätig ist, ist nicht gesetzlich krankenversicherungspflichtig (§ 5 Abs. 5 SGB V). Eine Krankenversicherung brauchen Sie trotzdem. Sie wählen zwischen:
- Freiwilliger GKV: Der Beitrag richtet sich nach Ihrem Einkommen.
- PKV: Der Beitrag richtet sich nach Eintrittsalter, Gesundheit und gewähltem Leistungsumfang, nicht nach dem Gewinn.
Wer aus einer Festanstellung in die Selbstständigkeit wechselt, findet die Schritte im Ratgeber PKV für Existenzgründer.
Was kostet die freiwillige GKV?
Für freiwillige Mitglieder soll die Beitragsbelastung die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit berücksichtigen (§ 240 Abs. 1 SGB V). Für Selbstständige bedeutet das:
- Vorläufig nach dem letzten Steuerbescheid: Die Kasse setzt den Beitrag zunächst anhand des zuletzt erlassenen Einkommensteuerbescheids fest. Bei Aufnahme der Selbstständigkeit gelten die nachgewiesenen voraussichtlichen Einnahmen (§ 240 Abs. 4a SGB V).
- Endgültig nach dem tatsächlichen Gewinn: Liegt der Steuerbescheid für das Jahr vor, setzt die Kasse den Beitrag endgültig fest. Es kann also zu Nachzahlungen oder Erstattungen kommen (§ 240 Abs. 4a SGB V).
- Mindestbeitrag: Als beitragspflichtige Einnahme gilt mindestens der 90. Teil der monatlichen Bezugsgröße je Kalendertag (§ 240 Abs. 4 SGB V). 2026 ergibt das einen Mindestbeitrag von rund 223 € im Monat ohne Krankengeld und ohne Pflegeversicherung.
- Höchstbeitrag: Oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 € im Monat steigt der Beitrag nicht weiter. Mit Krankengeldanspruch zahlen Sie 2026 höchstens rund 1.017 € im Monat ohne Pflegeversicherung (allgemeiner Beitragssatz 14,6 % plus durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2,9 %).
Einen Arbeitgeberzuschuss gibt es weder in der GKV noch in der PKV. Wie sich die PKV-Kosten für Selbstständige zusammensetzen, zeigt der Ratgeber PKV-Kosten für Selbstständige.
Warum ist Scheinselbstständigkeit ein Risiko für die PKV?
Bei langen Einsätzen für einen einzigen Auftraggeber, im Team des Kunden und mit festen Zeiten, stellt sich die Statusfrage besonders. Laut Deutscher Rentenversicherung sind Scheinselbstständige Personen, die nach außen als Auftragnehmer auftreten, tatsächlich aber abhängig beschäftigt sind. Maßgeblich sind die tatsächlichen Verhältnisse, nicht nur der Vertrag. Als Kriterien nennt die DRV unter anderem Weisungsgebundenheit und Eingliederung in die Organisation des Auftraggebers.
Stellt sich heraus, dass Sie beschäftigt sind, gelten die Regeln für Arbeitnehmer:
- Unter der Versicherungspflichtgrenze: Liegt Ihr Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung nicht über der Versicherungspflichtgrenze (2026: 77.400 € im Jahr), werden Sie in der GKV versicherungspflichtig (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V). Ihre PKV-Vollversicherung können Sie dann nach § 205 Abs. 2 VVG binnen drei Monaten rückwirkend zum Eintritt der Versicherungspflicht kündigen. Wer später kündigt, kann nur zum Ende des Monats kündigen, in dem er die Versicherungspflicht nachweist.
- Über der Versicherungspflichtgrenze: Dann sind Sie als Beschäftigter versicherungsfrei und können privat versichert bleiben. Als Angestellter hätten Sie Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss, siehe Arbeitgeberzuschuss zur PKV.
Zusätzlich droht Rentenversicherungspflicht: Auch echte Selbstständige sind nach § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI rentenversicherungspflichtig, wenn sie regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen und auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind.
Was bringt ein Statusfeststellungsverfahren?
Bei Unsicherheit können Sie und Ihr Auftraggeber bei der Deutschen Rentenversicherung Bund klären lassen, ob eine Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit vorliegt (§ 7a SGB IV). Wichtige Punkte:
- Vorab-Entscheidung: Auf Antrag entscheidet die DRV schon vor Beginn der Tätigkeit, auf Grundlage der schriftlichen Vereinbarungen und der beabsichtigten Durchführung (§ 7a Abs. 4a SGB IV). Diese Regel ist nach § 7a Abs. 7 SGB IV bis zum 30.06.2027 befristet.
- Späterer Beginn der Versicherungspflicht: Stellen Sie den Antrag innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit und stellt die DRV eine Beschäftigung fest, beginnt die Versicherungspflicht erst mit Bekanntgabe der Entscheidung. Voraussetzung ist unter anderem, dass Sie zustimmen und für die Zeit bis dahin gegen das finanzielle Risiko von Krankheit abgesichert sind, und zwar mit einer Absicherung, die der Art nach den Leistungen der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung entspricht (§ 7a Abs. 5 SGB IV).
- Bindung: Die Entscheidung bindet die anderen Versicherungsträger (§ 7a Abs. 2 SGB IV).
Wer neu in ein langes Projekt geht, sollte die Frage also früh klären, bevor er seine Krankenversicherung darauf aufbaut.
Wie sichern IT-Freelancer Ausfallzeiten ab?
Ohne Absicherung fehlt Ihnen im Krankheitsfall das Einkommen ab dem ersten Tag. In der freiwilligen GKV gibt es Krankengeld nur mit Wahlerklärung, dann ab dem 43. Tag und 2026 höchstens 135,63 € pro Tag. In der PKV vereinbaren Sie ein Krankentagegeld mit selbst gewähltem Beginn. Wie Wahlerklärung, Wahltarif und privates Krankentagegeld zusammenspielen, erklärt der Ratgeber Krankentagegeld für Selbstständige.
Für schwankende Projektlagen gilt: Ein PKV-Beitrag sinkt nicht, wenn ein Auftrag ausfällt. In der GKV sinkt er mit dem Gewinn, allerdings erst nach Vorlage des Steuerbescheids und nie unter den Mindestbeitrag. Planen Sie eine Rücklage für beide Fälle ein. Wie Sie PKV-Beiträge steuerlich geltend machen, lesen Sie im Ratgeber PKV und Steuer für Selbstständige.
So helfen wir
Als Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO, nicht an einen Versicherer gebunden, stellen wir freiwillige GKV und PKV für Ihre Einkommenssituation gegenüber und stimmen das Krankentagegeld auf Ihre Rücklagen ab. Dafür vergleichen wir über 400 Tarife aller großen Anbieter. Eine Statusprüfung ersetzen wir nicht, die übernimmt die Deutsche Rentenversicherung. Kostenlos und unverbindlich, Rückmeldung in der Regel innerhalb von 48 Stunden.