Kurz zusammengefasst: Wer einen eigenen Handwerksbetrieb führt, hat bei der Krankenversicherung die freie Wahl, bei der Rente oft nicht. Für die Krankenversicherung zählt vor allem eine Frage: Was passiert, wenn Sie wegen einer Verletzung oder Krankheit wochenlang nicht auf die Baustelle oder in die Werkstatt können?
Rentenversicherung: Was die Handwerkerpflichtversicherung regelt
Zur Abgrenzung vorab: Die sogenannte Handwerkerpflichtversicherung betrifft die Rentenversicherung, nicht die Krankenversicherung. Nach § 2 Satz 1 Nr. 8 SGB VI sind Gewerbetreibende rentenversicherungspflichtig, die in die Handwerksrolle eingetragen sind und in ihrer Person die Voraussetzungen für die Eintragung erfüllen. Laut Deutscher Rentenversicherung (Meldung vom 22.12.2025) müssen sich Handwerker unter Umständen selbst innerhalb von drei Monaten bei der Rentenversicherung melden.
Nach mindestens 18 Jahren Pflichtbeiträgen können sich Gewerbetreibende in Handwerksbetrieben auf Antrag befreien lassen (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB VI). Wird der Antrag innerhalb von drei Monaten gestellt, wirkt die Befreiung ab Vorliegen der Voraussetzungen, sonst ab Antragseingang (§ 6 Abs. 4 SGB VI). Bevor Sie das tun, sollten Sie die Folgen für den Erwerbsminderungsschutz bedenken (siehe unten).
Krankenversicherung: GKV oder PKV?
Als hauptberuflich Selbstständige sind Handwerker nicht gesetzlich krankenversicherungspflichtig (§ 5 Abs. 5 SGB V), unabhängig vom Einkommen. Sie wählen zwischen freiwilliger GKV und PKV:
- Freiwillige GKV: Der Beitrag richtet sich nach Ihrem Einkommen. 2026 zahlen Selbstständige mindestens rund 223 € im Monat (ohne Krankengeld, ohne Pflege) und höchstens rund 1.017 € (mit Krankengeld, ohne Pflege). Ehegatten und Kinder ohne oder mit geringem eigenem Einkommen können unter den Voraussetzungen von § 10 SGB V beitragsfrei familienversichert sein.
- PKV: Der Beitrag hängt von Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang ab, nicht vom Gewinn. Jede versicherte Person hat einen eigenen Beitrag. Was das für Familien bedeutet, lesen Sie im Ratgeber PKV mit Familie.
In beiden Fällen tragen Sie den Beitrag allein. Für Betriebe mit wechselnder Auftragslage ist wichtig: Der PKV-Beitrag bleibt gleich, wenn der Umsatz sinkt, der GKV-Beitrag passt sich mit Verzögerung dem Gewinn an. Einen Überblick über die Kosten gibt der Ratgeber PKV-Kosten für Selbstständige.
Warum ist Krankentagegeld bei körperlicher Arbeit so wichtig?
Wer körperlich arbeitet, fällt bei einer Verletzung oft komplett aus, auch wenn Büroarbeit noch möglich wäre. Für die Absicherung heißt das:
- Definition der Arbeitsunfähigkeit: Nach den Musterbedingungen des PKV-Verbands liegt Arbeitsunfähigkeit vor, wenn Sie Ihre berufliche Tätigkeit nach medizinischem Befund vorübergehend in keiner Weise ausüben können, sie auch nicht ausüben und keiner anderweitigen Erwerbstätigkeit nachgehen (§ 1 Abs. 3 MB/KT 2009). Wer während der Krankheit im Betrieb mitarbeitet, etwa im Büro, erfüllt diese Definition nicht. Maßgeblich ist die Definition in Ihrem Tarif, lesen Sie sie vor dem Abschluss genau.
- Beruf in der Kalkulation: Der ausgeübte Beruf fließt in den Beitrag zum Krankentagegeld ein. Versicherer ordnen Berufe dafür eigenen Berufsgruppen zu.
- Gesetzliches Krankengeld: In der GKV gibt es Krankengeld nur mit Wahlerklärung, dann ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit und 2026 höchstens 135,63 € pro Tag. Früher hilft ein Wahltarif der Kasse oder eine private Zusatzversicherung.
- Laufende Betriebskosten: Krankentagegeld ersetzt Ihr Nettoeinkommen, nicht automatisch Löhne, Miete oder Leasingraten des Betriebs. Klären Sie mit dem Versicherer, was beim Tagessatz berücksichtigt wird.
Höhe, Karenzzeit und Einkommensnachweis erklärt ausführlich der Ratgeber Krankentagegeld für Selbstständige. Einen Überblick bietet auch unsere Seite Krankentagegeld.
Was gilt bei Berufsunfähigkeit?
Krankentagegeld ist für vorübergehende Ausfälle gedacht. Nach den Musterbedingungen endet die Krankentagegeldversicherung mit Eintritt der Berufsunfähigkeit, also wenn Sie im bisherigen Beruf auf nicht absehbare Zeit zu mehr als 50 % erwerbsunfähig sind (§ 15 Abs. 1 b MB/KT 2009). Für die Zeit danach braucht es eine andere Lösung.
- Gesetzliche Erwerbsminderungsrente: Sie setzt unter anderem voraus, dass in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt wurden (§ 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB VI). Sie stellt nicht auf Ihren Beruf ab, sondern darauf, wie viele Stunden täglich Sie unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes noch arbeiten können. Wer sich nach 18 Jahren von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt und keine Pflichtbeiträge mehr zahlt, sollte prüfen, wie lange diese Voraussetzung noch erfüllt ist.
- Private Berufsunfähigkeitsversicherung: Die Verbraucherzentrale (Stand 02.01.2025) bezeichnet sie als unverzichtbar für alle, die von ihrem Einkommen leben, und weist am Beispiel des Dachdeckers darauf hin, dass körperlich riskante Berufe höhere Beiträge zahlen.
Welche Lösung für Sie passt, beantworten wir in diesem Ratgeber bewusst nicht. Stimmen Sie Krankentagegeld und Absicherung bei Berufsunfähigkeit so aufeinander ab, dass keine Lücke entsteht.
So helfen wir
Als Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO, nicht an einen Versicherer gebunden, vergleichen wir freiwillige GKV und PKV für Ihren Betrieb und Ihre Familie und stimmen das Krankentagegeld auf Ihr Einkommen und Ihre Rücklagen ab. Dafür vergleichen wir über 400 Tarife aller großen Anbieter. Kostenlos und unverbindlich, Rückmeldung in der Regel innerhalb von 48 Stunden. Wer gerade gründet, findet mehr im Ratgeber PKV für Existenzgründer, steuerliche Fragen beantwortet PKV und Steuer für Selbstständige.