Krankentagegeld: Der unterschätzte Schutz bei Arbeitsunfähigkeit
Krankentagegeld sichert Ihr Einkommen bei längerer Krankheit ab. Alles zu Leistungen, Karenzzeiten und steuerlichen Vorteilen.
Krankentagegeld: Wichtiger Einkommensschutz bei Krankheit
Sind Sie als Angestellter länger als sechs Wochen krank, endet die Lohnfortzahlung. Danach zahlt die GKV Krankengeld – oft deutlich weniger als Ihr normales Einkommen. Ein Krankentagegeld schließt diese Lücke.
So funktioniert Krankentagegeld
- Leistungsdauer: In der Regel unbefristet, solange Arbeitsunfähigkeit besteht – bis zur Berufsunfähigkeit
- Höhe: Frei wählbar, begrenzt auf Ihr Nettoeinkommen
- Beginn: Ab dem vereinbarten Tag – für Angestellte meist ab Tag 43, für Selbstständige auch früher
- Steuern: Leistungen aus privatem Krankentagegeld sind steuerfrei und unterliegen nicht dem Progressionsvorbehalt
Für wen ist Krankentagegeld wichtig?
- Gutverdiener: GKV-Krankengeld ist auf höchstens 135,63 Euro pro Tag begrenzt (2026)
- Selbstständige: In der GKV gibt es Krankengeld nur mit Wahlerklärung oder Wahltarif
- Privatversicherte: Die PKV zahlt Krankentagegeld nur, wenn es vereinbart ist
- Familien: Sicherung des Lebensstandards bei Ausfall des Hauptverdieners
Krankentagegeld für GKV-Versicherte
Als GKV-Versicherter können Sie ein Krankentagegeld als Zusatzversicherung abschließen:
- Einkommenslücke: Die GKV zahlt 70 % des Bruttos, höchstens 90 % des Nettos – und nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze
- Maximale Leistung: 135,63 Euro täglich (2026), vor Abzug der Sozialbeiträge
- Besonders wichtig: Bei Einkommen über 5.812,50 Euro brutto monatlich – aber auch darunter bleibt eine Lücke zum Nettogehalt
Krankentagegeld in der PKV
PKV-Versicherte können flexibel wählen:
- Individuelle Höhe: Passend zu Ihrem Nettoeinkommen
- Karenzzeit: Für Selbstständige oft schon ab dem 8., 15. oder 22. Tag möglich
Worauf Sie achten sollten
- Karenzzeit: Passend zu Ihren Rücklagen und zur Lohnfortzahlung
- Gesundheitsprüfung: Vollständige und ehrliche Angaben sind Pflicht
- Anpassung: Erhöhung bei steigendem Einkommen ohne erneute Gesundheitsprüfung
- Berufsunfähigkeit: Hier endet das Krankentagegeld – dafür braucht es eine BU-Versicherung
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