Beitragsbemessungsgrenze 2026: 5.812,50 € – was das für Ihre Beiträge bedeutet
Die Beitragsbemessungsgrenze ist 2026 auf 69.750 € jährlich gestiegen. Wir zeigen, wer betroffen ist und wie sich der Höchstbeitrag in GKV und PKV unterscheidet.

Beitragsbemessungsgrenze 2026: Höhere Maximalbeiträge in der GKV
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt 2026 auf 69.750 € jährlich bzw. 5.812,50 € monatlich. Bis zu diesem Einkommen werden Beiträge erhoben – darüber hinaus bleibt der Beitrag konstant.
Was sich 2026 ändert
- BBG monatlich: 5.812,50 € (Vorjahr: 5.512,50 €)
- BBG jährlich: 69.750 € (Vorjahr: 66.150 €)
- Höchstbeitrag GKV (17,5 %): ca. 1.017,19 € monatlich (AN+AG)
- Höchstbeitrag inkl. Pflege: ca. 1.226 € monatlich (mit Kind) bzw. 1.261 € (kinderlos)
Wer ist betroffen?
Gut verdienende Angestellte zahlen 2026 rund 450 € mehr pro Jahr (Arbeitnehmeranteil Krankenversicherung) in die GKV ein – ohne dass sich die Leistungen verbessern. Genau hier wird der PKV-Vorteil sichtbar: PKV-Beiträge richten sich nach Alter, Gesundheitszustand und Tarif – nicht nach dem Einkommen.
GKV-Höchstbeitrag vs. PKV-Beispielbeiträge
- GKV-Höchstbeitrag (Arbeitnehmeranteil): ca. 509 € monatlich, inkl. Pflege (kinderlos) 648 €
- PKV, leistungsstarke Tarife, 35 Jahre (eigener Anteil als Angestellter, Stand 2025): ca. 371–573 € monatlich (Quelle: Finanztip, 01/2025)
- PKV-Komfort-Tarif, 30 Jahre (eigener Anteil als Angestellter, Stand 01/2026): ab ca. 252 € monatlich (Quelle: Verivox)
Fazit: Wer die Versicherungspflichtgrenze überschreitet, sollte 2026 einen PKV-Vergleich durchführen – die Ersparnis kann erheblich sein. Jetzt unverbindlich rechnen auf pkvergleich.de.
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