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Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung |
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In der gesetzlichen Krankenversicherung bestehen drei unterschiedliche
Beitragssätze. 1. Allgemeiner Beitragssatz: Zahlung von Krankengeld
nach Ablauf von sechs Wochen. 2. Erhöhter Beitragssatz: Zahlung von
Krankengeld vor Ablauf von sechs Wochen (für Selbstständige in der
Regel nach 3 oder 4 Wochen). ·3. Ermäßigter Beitragssatz: Keine
Krankengeldzahlung, z.B. Rentner, Selbstständige ohne
Krankengeldanspruch. Die gesetzliche Krankenversicherung berechnet
ihren Beitrag nach einem festen Prozentsatz vom beitragspflichtigen
Einkommen der Versicherten. Dazu gehören Arbeitsentgelt, Rente und
Versorgungsbezüge.
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