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Anrechnung von Wartezeiten |
Wenn Sie aus der gesetzlichen in die private Krankenversicherung
wechseln, wird Ihnen dort die nachweislich ununterbrochene
Versicherungszeit angerechnet.
Voraussetzung hierfür ist, dass Sie die Versicherung innerhalb von zwei
Monaten nach Beendigung der Vorversicherung beantragt haben und der
Versicherungsschutz im unmittelbaren Anschluss beginnen soll.
Auch die Mitgliedschaft in einer ausländischen Sozialversicherung wird unter bestimmten Vorraussetzungen anerkannt.
Seit einiger Zeit erkennen zahlreiche private Krankenversicherungen
auch die Versicherungszeit bei einer anderen privaten
Krankenversicherung als Vorversicherung an und erlassen die Wartezeiten.
In anderen Fällen können die Wartezeiten aufgrund von ärztlichen Untersuchungen erlassen werden.
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