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Gesetzliche Krankenversicherung |
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Mehr als 90 Prozent aller Deutschen sind Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung. Wenn Sie Arbeitnehmer sind und nicht mehr als 3.975 Euro monatlich verdienen (Stand 2007), sind Sie Pflichtmitglied einer gesetzlichen Kasse. Wenn Ihr Einkommen diese Grenze übersteigt oder Sie beruflich selbstständig sind, können Sie sich auch privat krankenversichern. Beamte sind im Regelfall ebenfalls privat versichert.
Die Beiträge zu den gesetzlichen Krankenkassen werden prozentual vom Einkommen berechnet und je etwa zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen – ein Vorteil vor allem für Berufstätige mit mittleren und geringen Einkünften. Alle nicht erwerbstätigen Familienangehörigen sind bei den Gesetzlichen beitragsfrei mitversichert – anders als in den privaten Krankenversicherungen, die für jedes Familienmitglied einen eigenen Beitrag erheben.
Die gesetzlichen Kassen bieten im Wesentlichen einheitliche, vom Gesetz vorgeschriebene Leistungen; die Beitragssätze der verschiedenen Kassen unterscheiden sich jedoch um mehr als zwei Prozent. Das klingt zunächst wenig, über die Jahre lässt sich durch den Wechsel in eine günstigere gesetzliche Kasse jedoch viel Geld sparen.
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